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Muss diese Bewerbin eingeladen werden?
rasperle:
--- Zitat von: caller am 01.08.2023 10:03 ---
--- Zitat von: stepano am 31.07.2023 22:59 ---Wir hatten auch eine solche Bewerbung mit demselben oder sehr ähnlichem Wortlaut.
Personaler hats überlesen. Es gab ein Schreiben bzgl. Entschädigung, das an die eine Art Kommunalversicherung weitergeleitet wurde, es wurde keine Zahlung angeboten. Es wurde geklagt und die Person erhielt 3 Bruttos von gesamt ca. 10000 €.
Hätte unser AG oder die Versicherung ein Angebot unterbreitet, wäre es vielleicht günstiger geworden.
--- End quote ---
Sorry, aber selbst Schuld!
Wenn in der Bewerbung tatsächlich sowas steht oder stand, dann muss man mit dem Kopf schütteln und sich fragen, was mit dem Personaler los war. "Überlesen"!? geht nur, wenn man die Bewerbung gar nicht oder nicht bis zum Ende gelesen hat - je nachdem, wo die Angabe gemacht wurde!
Und wenn man dann als AG nicht weiß, dass diese Angabe, wenn vielleicht auch atypisch, aber das spielt hier keine Rolle, der Schwerbehinderung, entsprechende Pflichten auslöst, sofern der Bewerber nicht offensichtlich ungeeignet ist, dann sollte man mind. den Personal nochmal zu Schulungen schicken und mind. ermahnen.
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Das sehe ich ganz genauso. Bis auf die Ermahnung des Personalers. Fehler machen ist menschlich. Ob es da aber tatsächlich arbeitsrechtliche Konsequenzen geben kann.
hoppel:
Ich finde, dass solche inkompetenten Personaler auf jeden Fall einen auf den Deckel bekommen sollten. Entweder kostet der Fehler der Behörde viel Geld oder der Versicherung. Und wenn Letzteres, dann steigen Beiträge für die Behörde und andere auch.
abcdefgeh:
Ich glaube, so, wie man das hier, nicht nur in diesem thread, lesen kann, halten es die meisten hier für dumm oder zumindest grob fahrlässig, solche Bewerber nicht einzuladen!
Und "überlesen" darf man im Stellenbesetzungsverfahren schlicht und ergreifend nichts. Nada! Null! Dass es teuer werden kann, damit beschäftigen, dann allerdings zurecht, Arbeitsgerichte in ganz Deutschland. Und wenn man nun keinen Schwerbehinderten mag, nicht einladen möchte oder meint, es rigoros nicht tun zu müssen, lädt man ihn ein, selbst wenn er nicht offensichtlich nicht ungeeignet ist, einfach auf Nummer Sicher zu gehen. Oftmals sagen die dann ja ab oder noch öfter, die kommen dann gar nicht. Daher lädt man die auch am Ende des Tages ein, damit man früher Feierabend machen kann. ;-)
Thomber:
Das letzte Bewerbungsverfahren, was ich begleitet habe, hatte mehrere schwerbehinderte Bewerber.
Zwei lagen aufgrund ihrer Qualifikation vorne mit dabei und die anderen waren nicht "offensichtlich ungeeignet" und mussten daher auch noch eingeladen werden. (1x Absage)
Persönliches Fazit, wie immer: Wir laden gemäß Qualifikation ein und da wäre es mir EGAL, ob jemand behindert ist oder nicht. Daher ist die Behindertenförderung hier unnötig und sorgt halt max. dafür, dass wir mehr einladen als ursprünglich geplant. Tja, wenn es so ist, dann ist es halt so...
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