Allgemeines und Sonstiges > allgemeine Diskussion
Muss diese Bewerbin eingeladen werden?
Susa:
--- Zitat von: MoinMoin am 22.06.2023 10:36 ---
--- Zitat von: Susa am 22.06.2023 08:09 ---Wenn man den Vertrag unterschreibt und gibt die Behinderung erst nach der Unterschrift an ist der Vertrag nichtig wegen arglistiger Täuschung.
--- End quote ---
Doch nur wenn du aufgrund deiner Behinderung deinen Job nicht zu 100% ausüben kannst, oder?
Hast du da Urteile Kommentare zu?
--- End quote ---
Nein gilt auf Wunsch des Schwerbehinderten....vielleicht mal hier gucken. 2019 dürfte ziemlich aktuell sein.
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=1&bes_id=41208
Susa:
--- Zitat von: Opa am 22.06.2023 10:55 ---Wie kommst du darauf, dass Susa in ihrer völligen Ahnungslosigkeit Urteile zitieren kann, die ihre falschen Behauptungen bestätigen?
;D ;D ;D
Es gibt und gab nie eine rechtliche Notwendigkeit, dem Arbeitgeber eine Behinderung mitzuteilen und es gibt und gab nie arbeitsrechtliche Konsequenzen, die auf ein solches Verschweigen folgen könnten.
--- End quote ---
z.B. BAG Urteil vom 11.11.1993 - 2 AZR 467/93
Opa:
Es ging in diesem Thread nie um zulässige Fragen nach Qualifikation oder Fähigkeit. Es ging ausschließlich um Fragen zu einem GdB. Und diese Frage ist unzulässig und darf mit einer Lüge beantwortet werden, ohne dass dies arbeitsrechtlich relevant wäre.
stepano:
Wir hatten auch eine solche Bewerbung mit demselben oder sehr ähnlichem Wortlaut.
Personaler hats überlesen. Es gab ein Schreiben bzgl. Entschädigung, das an die eine Art Kommunalversicherung weitergeleitet wurde, es wurde keine Zahlung angeboten. Es wurde geklagt und die Person erhielt 3 Bruttos von gesamt ca. 10000 €.
Hätte unser AG oder die Versicherung ein Angebot unterbreitet, wäre es vielleicht günstiger geworden.
caller:
--- Zitat von: stepano am 31.07.2023 22:59 ---Wir hatten auch eine solche Bewerbung mit demselben oder sehr ähnlichem Wortlaut.
Personaler hats überlesen. Es gab ein Schreiben bzgl. Entschädigung, das an die eine Art Kommunalversicherung weitergeleitet wurde, es wurde keine Zahlung angeboten. Es wurde geklagt und die Person erhielt 3 Bruttos von gesamt ca. 10000 €.
Hätte unser AG oder die Versicherung ein Angebot unterbreitet, wäre es vielleicht günstiger geworden.
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Sorry, aber selbst Schuld!
Wenn in der Bewerbung tatsächlich sowas steht oder stand, dann muss man mit dem Kopf schütteln und sich fragen, was mit dem Personaler los war. "Überlesen"!? geht nur, wenn man die Bewerbung gar nicht oder nicht bis zum Ende gelesen hat - je nachdem, wo die Angabe gemacht wurde!
Und wenn man dann als AG nicht weiß, dass diese Angabe, wenn vielleicht auch atypisch, aber das spielt hier keine Rolle, der Schwerbehinderung, entsprechende Pflichten auslöst, sofern der Bewerber nicht offensichtlich ungeeignet ist, dann sollte man mind. den Personal nochmal zu Schulungen schicken und mind. ermahnen.
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