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Muss diese Bewerbin eingeladen werden?
MoinMoin:
--- Zitat von: Susa am 22.06.2023 08:09 ---Wenn man den Vertrag unterschreibt und gibt die Behinderung erst nach der Unterschrift an ist der Vertrag nichtig wegen arglistiger Täuschung.
--- End quote ---
Doch nur wenn du aufgrund deiner Behinderung deinen Job nicht zu 100% ausüben kannst, oder?
Hast du da Urteile Kommentare zu?
Opa:
Wie kommst du darauf, dass Susa in ihrer völligen Ahnungslosigkeit Urteile zitieren kann, die ihre falschen Behauptungen bestätigen?
;D ;D ;D
Es gibt und gab nie eine rechtliche Notwendigkeit, dem Arbeitgeber eine Behinderung mitzuteilen und es gibt und gab nie arbeitsrechtliche Konsequenzen, die auf ein solches Verschweigen folgen könnten.
MoinMoin:
--- Zitat von: Opa am 22.06.2023 10:55 ---Wie kommst du darauf, dass Susa in ihrer völligen Ahnungslosigkeit Urteile zitieren kann, die ihre falschen Behauptungen bestätigen?
;D ;D ;D
Es gibt und gab nie eine rechtliche Notwendigkeit, dem Arbeitgeber eine Behinderung mitzuteilen und es gibt und gab nie arbeitsrechtliche Konsequenzen, die auf ein solches Verschweigen folgen könnten.
--- End quote ---
Ich gehe davon aus, dass sie sich auf die Situation bezieht, dass eine Behinderung vorliegt, die verschwiegen wird, obwohl man mit dieser Behinderung den Job nicht "100%ig" ausüben kann.
Wenn da der Ag nicht im VG nach fragt, dann sehe ich persönlich da kein Kündigungsgrund.
Wenn man im VG jedoch lügt, dann durchaus.
Abgesehen davon, dass man in der Probezeit einen jeden jederzeit vor die Tür setzen kann.
Opa:
Lügen sind zu allen nicht zulässigen Fragen im Vorstellungsgespräch erlaubt und haben keine besonderen arbeitsrechtlichen Konsequenzen. Dazu gibt es zig eindeutige und übereinstimmende Urteile.
MoinMoin:
--- Zitat von: Opa am 22.06.2023 11:06 ---Lügen sind zu allen nicht zulässigen Fragen im Vorstellungsgespräch erlaubt und haben keine besonderen arbeitsrechtlichen Konsequenzen. Dazu gibt es zig eindeutige und übereinstimmende Urteile.
--- End quote ---
Es geht doch um zulässige Fragen.
Und das wäre Fragen wie:
Haben sie eine Beeinträchtigung, die Sie bei der Ausübung der von uns dargestellten Tätigkeiten einschränken würde?
Oder beim Hausmeister VG fragen: Können sie eine Leister hochgehen und eine Birne in 3 Meter auswechseln?
Oder bem Fahrer: haben sie einen LKW - Führerschein ?
oder sind die auch nicht erlaubt und dürfte man dort Lügen?
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