Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Bund
Stufe und Stufenlaufzeit bei vorübergehender höherwertiger Tätigkeit
Porzellanladen:
Geht auch ein Wochenende dazwischen? :)
MoinMoin:
--- Zitat von: Porzellanladen am 13.06.2023 16:11 ---Geht auch ein Wochenende dazwischen? :)
--- End quote ---
Am einfachsten wäre doch zum 31.7. Ende der vorübergehenden Übertragung, dann 2-3 Wochen Urlaub auf der 11er Stelle, danach dauerhafte Übertragung der 13er Tätigkeiten.
Keine Arbeit bleibt liegen und kein finanzieller Verlust.....da die 13er Entlohnung voll gezahlt wird. 8)
Porzellanladen:
Kein finanzieller Verlust weil die Übertragung der dauerhaften Tätigkeit dann Ende August erfolgen würde und man dann Anspruch auf die E13/3 für den gesamten Monat hat? Und Übertragung der temporären E14 dann zum 01.09.? Würde das dann mit dauerhafter E13 in Stufe 3 und temporärer E14 in Stufe 3 funktionieren? :)
Bastel:
Wenn man beim Bund Stufe 3 schon hat, kann man doch nicht auf Stufe 2 zurück fallen? Es wird doch stufengleich höhergruppiert?
MoinMoin:
--- Zitat von: Bastel am 13.06.2023 18:26 ---Wenn man beim Bund Stufe 3 schon hat, kann man doch nicht auf Stufe 2 zurück fallen? Es wird doch stufengleich höhergruppiert?
--- End quote ---
Wenn man sie hat , ja, wenn man jedoch nur vorübergehend die Tätigkeiten übertragen bekommt, dann in die höhere Stufe (der EG11) wandert und dann dauerhaft die Tätigkeit übertragen bekommt, dann fällt man auf die Stufe 2 uU zurück.
guckst du SV von oben.
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