Autor Thema: Stellenwechsel/Vertretung  (Read 1527 times)

Johann855

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Stellenwechsel/Vertretung
« am: 13.06.2023 07:43 »
Hallo zusammen,

habe mich auf eigenen Wunsch von der Entgeltgruppe 7 auf E6 nach TVöD Umsetzen lassen. Der Grund dafür war.... auf einen Dienstposten mit weniger Verantwortung zu wechseln weil ich festgestellt habe, dass ich mich in leitender Funktion unwohl fühle und mich dieses belastet.

Seit dem 01.01.23 bin ich als Matbuchhalter nach E6 tätig und mache seitdem immer noch die Vertretung als E7 in leitender Funktion, weil die Stelle bis dato noch nicht besetzt wurde. Vor allem habe ich bis jetzt noch keinen finanziellen Ausgleich dafür bekommen. Mir geht es eher darum, dass ich diese Funktion nicht weiter ausüben möchte, deshalb habe ich mich auch zurückstufen lassen, wie schon in der Begründung erwähnt. Ich möchte meinem Vorgesetzten schriftlich was dazuschreiben. Kann mir eventuell einer weiterhelfen was plausibles in dieser Angelegenheit zu verfassen?




MoinMoin

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Antw:Stellenwechsel/Vertretung
« Antwort #1 am: 13.06.2023 08:50 »
Sofern die Vertretungstätigkeit keinen eingruppierungsrelevanten Zeitanteil hat, ist es leider mit dem Direktionsrecht des AGs gedeckt und du hast keinen Anspruch auf eine Zulage oder darauf diese Tätigkeiten abzulehnen.
Wenn es Zeitanteile sind, die eingruppierungsrelevant wären, dann ist der PR idR zustimmungspflichtig und du hast ein Anrecht auf die Zulage.
 
Du solltest aber einfach zunächst mündlich ggfls. im Beisein des PR den Vorgesetzten darauf hinweisen, dass du dich mental nicht in der Lage siehst, diese Tätigkeiten dauerhaft auszuüben und du ihn bittest im Rahmen der Fürsorgepflicht des AGs hier zeitnah eine andere Lösung zu suchen.

Johann855

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Antw:Stellenwechsel/Vertretung
« Antwort #2 am: 13.06.2023 09:02 »
Ich würde dies gerne schriftlich machen, da der Vorgesetzte mir mal mündlich mitgeteilt hat, wenn ich die Zulage, also die Differenz zum E7 Entgelt nicht erhalte, dass die ganze Aktion mit der Vertretung abgebrochen wird. Von Januar an führe ich diese Tätigkeit als Vertreter aus und habe bis Dato noch nichts erhalten. Können Sie mir eventuell Bescheid geben, wie ich dies bestens schriftlich verfasse?

MoinMoin

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Antw:Stellenwechsel/Vertretung
« Antwort #3 am: 13.06.2023 09:10 »
In welcher Form mit welchem Umfang wurde dir die Vertretung angewiesen?

Ist die schriftliche?, vorübergehende Übertragung des Vertretungsanteils vom Zeitanteil nicht so hoch, dass es
eingruppierungsrelevant ist, daher bekommst du also keine Zulage?

Schriftlich würde ich dem Vorgesetzten schreiben, dass ich mich nicht in der Lage sehe, die Tätigkeiten gewissenhaft und korrekt auszuüben.

Johann855

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Antw:Stellenwechsel/Vertretung
« Antwort #4 am: 13.06.2023 09:18 »
Mir wurde nur mündlich gesagt, dass ich diese E7er Stelle ganz normal wie vorher auch kommissarisch weiterführen soll,bis ein anderer für den Posten eingestellt wird.

MoinMoin

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Antw:Stellenwechsel/Vertretung
« Antwort #5 am: 13.06.2023 10:12 »
Von wem? Von der Personalstelle oder jemanden anderes, der AVs unterschreiben darf?
Nein?
Dann wurde dir also nichts übertragen und du kannst es sein lassen und bist deine Sorgen los.

In dem Fall würde ich deinem Vorgesetzten schreiben, dass er dir offiziell via Personalstelle die kommissarische Übertragung der Tätigkeiten initiieren soll, da du sie ansonsten nicht ausüben darfst und parallel darauf hinweisen, dass du dich nicht in der Lage siehst diese Tätigkeiten auszuüben, da sie dich überfordern.

Dann können die es anweisen, du bekommst die Zulage und du musst dir keinen Kopp über die Qualität deiner Arbeitsleitung machen. 

Johann855

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Antw:Stellenwechsel/Vertretung
« Antwort #6 am: 13.06.2023 10:50 »
Hi, danke dir für die Rückmeldung. Habe in 3Wochen einen Termin beim Anwalt deswegen. Kann ich eigentlich absagen, der wird mir bestimmt nichts anderes sagen können.

Johann855

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Antw:Stellenwechsel/Vertretung
« Antwort #7 am: 13.06.2023 11:30 »
Oder soll ich trotzdem mich Anwaltlich beraten lassen?

MoinMoin

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Antw:Stellenwechsel/Vertretung
« Antwort #8 am: 13.06.2023 14:44 »
Ja, solltest du unbedingt,
denn wenn du dir nicht im klaren bist, ob dir die Vertretung rechtskräftig übertragen wurde, dann kann dir sicherlich ein Anwalt gegen Geld dabei helfen da Klarheit zu bekommen.

Aber vorher solltest du klären, was nachweislich deine auszuübenden Tätigkeiten sind, denn nichts anderes wird dich der Anwalt fragen.

Und wenn du und dein AG vereinbart habt, dass du neue Tätigkeiten auszuüben hast (schriftlich? oder auch per Zuruf?), die zur EG6 führen, dann solltest du diese auch ausüben und nicht deinen alten Job weitermachen.

Und solange keine schriftliche Anweisung von der Personalstelle kommt, dass du da irgendwas vom altem Job machen sollst, lass es einfach liegen.

Johann855

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Antw:Stellenwechsel/Vertretung
« Antwort #9 am: 27.06.2023 19:48 »
Habe mich diesbezüglich vom Anwalt beraten lassen. Sieht folgendermaßen aus, dass ich ab sofort von den Tätigkeiten als Teileinheitsführer mit Personalverantwortung abgestellt werde.

Sobald der Dienstposten zum Teileinheitsführer besetzt wird, muss ich bei Urlaub den Teileinheitsführer vertreten. Ist das korrekt? Wie sieht es denn aus, wenn der Teileinheitsführer länger ausfallen sollte, muss ich dann auch vertreten oder kommt lediglich nur die Urlaubsvertretung in Frage? Wäre dankbar für eure Hilfe

MoinMoin

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Antw:Stellenwechsel/Vertretung
« Antwort #10 am: 27.06.2023 20:55 »
um deine Fragen z beantworten:
ja, wenn der Ag es anweist ist es korrekt.
und zur zweiten Frage:
Sofern die Vertretungstätigkeit keinen eingruppierungsrelevanten Zeitanteil hat, ist es leider mit dem Direktionsrecht des AGs gedeckt und du hast keinen Anspruch auf eine Zulage oder darauf diese Tätigkeiten abzulehnen.
Wenn es Zeitanteile sind, die eingruppierungsrelevant wären, dann ist der PR idR zustimmungspflichtig und du hast ein Anrecht auf die Zulage.
Ansonsten was heißt abgestellt? Eine vorübergehende Übertragung dieser Tätigkeiten bis zur Besetzung des Postens? Dann steht dir, sofern es eine eingruppierungsrelevante Tätigkeitsänderung ist eine Zulage u und der PR dürfte da in der Mitbestimmung sein.

Aber das dürfte dir deine anwaltliche Beratung ja auch mitgeteilt haben.

Johann855

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Antw:Stellenwechsel/Vertretung
« Antwort #11 am: 28.06.2023 23:23 »
Mit abgestellt meinte ich, dass ich ab sofort die Tätigkeiten als Teileinheitsführer nicht mehr ausführen muss. Mache jetzt Tätigkeiten nach E6

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Antw:Stellenwechsel/Vertretung
« Antwort #12 am: 29.06.2023 08:16 »
um deine Fragen z beantworten:
ja, wenn der Ag es anweist ist es korrekt.
und zur zweiten Frage:
Sofern die Vertretungstätigkeit keinen eingruppierungsrelevanten Zeitanteil hat, ist es leider mit dem Direktionsrecht des AGs gedeckt und du hast keinen Anspruch auf eine Zulage oder darauf diese Tätigkeiten abzulehnen.
Wenn es Zeitanteile sind, die eingruppierungsrelevant wären, dann ist der PR idR zustimmungspflichtig und du hast ein Anrecht auf die Zulage.


Ansonsten was heißt abgestellt? Eine vorübergehende Übertragung dieser Tätigkeiten bis zur Besetzung des Postens? Dann steht dir, sofern es eine eingruppierungsrelevante Tätigkeitsänderung ist eine Zulage u und der PR dürfte da in der Mitbestimmung sein.

Aber das dürfte dir deine anwaltliche Beratung ja auch mitgeteilt haben.

Planbare Vertretungen wie bspw. Urlaubsvertretungen müssen doch auch mit entsprechendem Zeitanteil wirksam übertragen werden und könnten somit letztendlich eingruppierungsrelevant werden, oder?