Autor Thema: Höhergruppierung in S8b nach anderhalb Jahren in S8a Stufe 5  (Read 763 times)

PiA

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 174
Hallo zusammen,

bei einer Kollegin steht zum kommenden Schuljahr ein arbeitgebergleicher Wechsel an eine OGS-Förderschule und damit eine Höhergruppierung aus der EG S8a in die EG S8b (> 15% Kinder mit Förderbedarf PE 6 lit. g) an. In der EG S8a wurde vor ca. 18 Monaten die Stufe 5 erreicht.

Nun gibt es an entscheidungsrelevanter Stelle die Auffassung, dass eine stufengleiche Höhergruppierung in die EG S8b Stufe 5 erst 6 Jahre nach Eintritt in die Stufe 4 in der niedrigeren Entgeltgruppen zulässig wäre, auch wenn in dieser bereits die Stufe 5 erreicht sei.

Ansonsten würde § 16 Abs. 4.1 Satz 2 TVöD VKA "sinnentleert", weil man "dauerhafte" EG S8b-ler in einer niedrigeren Entgeltgruppe "überholen" könnte.

Diese Auffassung widerspricht m.E. dem Wortlaut des § 17 Abs. 4a.1 Satz 1 TVöD VKA: "Bei Eingruppierung in eine höhere Entgeltgruppe der Anlage C werden die Beschäftigten der gleichen Stufe zugeordnet, die sie in der niedrigeren Entgeltgruppe erreicht haben."

Da m. W. der "historische Hintergrund" für die längere Laufzeit in der EG S8b ein höheres Entgelt in den betroffenen Stufen 4 bis 6 war, wäre ein "Überholen" in so weit auch folgerichtig, weil man in der niedrigeren EG von eben diesem nicht profitieren konnte.

Gibt es da Urteile oder andere Rechtsquellen zu?

Vielen Dank!