Einen schönen guten Morgen in die illustre Runde,
während ich gestern - mal wieder - für das Einlegen des Widerspruchs gegen die Besoldung getrommelt habe und wir grundsätzlich über die aktuellen Tarifverhandlungen gesprochen haben, kam das Thema der Familienversicherung auf.
In Kürze:
Ist ein Elternteil Beamter/Soldat (privat krankenversicherung / unentgeltliche truppenärztliche Versorgung) und der andere gesetzlich versichert können die Kinder kostenlos in der Familienversicherung der GKV mitversichert werden, SOLANGE der Beamte/Soldat unterhalb der Jahresarbeitsentgeldgrenze bleibt.
Die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) für 2033 beträgt 66.600 Euro BRUTTO und wird jährlich angepasst.
Meine Situation:
Ich bin A11, Erfahrungsstufe 6, verheiratet mit zwei Kindern. Laut dem Rechner auf öffentlicher Dienst reiße ich mit eingeflossenen Tarifverhandlungen, dem Familienzuschlag und meinen sonstigen Zulagen die JAEG um gut 5.000,- Euro.
Frage:
Welche Gehaltsbestandteile fließen bei der Berechnung des JAEG mit ein? Familienzuschlag, Stellenzulage, Erschwerniszulage etc.?
Leider konnte ich dazu keine befriedigenden Antworten finden.
Perspektive:
Mit Blick auf die amtsangemessene Alimentation wird das Thema sicherlich für mehr Leute an Bedeutung gewinnen. Aussitzen und warten bis es soweit ist oder die Kinder in vorauseilendem Gehorsam privat versichern, ehe die Krankenkassen auf die Idee kommen die Tarife zu erhöhen?
Ich bin gespannt was ihr dazu denkt.