Autor Thema: Interne Ausschreibungen für Masterabsolventen  (Read 884 times)

Beamter01

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Guten Morgen!

Könnt ihr mir vielleicht sagen wie das bei euren Dienstherren gehandhabt wird?

Folgendes:
Mein Dienstherr schreibt in internen Stellenausschreibungen vermehrt A13h und A14 Stellen für Mitarbeiter des gehobenen Dienstes aus, die bereits (privat) ein Masterstudium absolviert haben. Also wird der Aufstieg nach 24 BLV ausgeschrieben, auch wenn die Gesetzesvorschrift nicht ausdrücklich erwähnt wird. Extern werden diese Stellen nicht ausgeschrieben.

Jetzt bewerben sich z.B. 5 Personen. Wer zum Auswahlverfahren eingeladen wird, hängt ausschließlich von der Beurteilung ab. Person A hat eine „sehr gute“ Beurteilung. Personen B-D eine „gute“ Beurteilung und Person E eine „befriedigende“. Jetzt wird nur Person A zu einem Auswahlverfahren eingeladen in dem geprüft wird, ob die Person A den Laufbahnwechsel meistern kann. Person A bekommt die Zusage und alle anderen eine Absage mit der Begründung, dass nach Bestenauslese ausgewählt wurde. Eine zweiwöchige Widerspruchsfrist wie bei anderen internen Stellenausschreibungen gibt es in diesem Fall nicht.

Jetzt habe ich in einem Kommentar zu 24 BLV gelesen, dass ein Auswahlverfahren für Regelbewerber erfolgreich absolviert werden muss. Die Auswahlverfahren sind laut Kommentar in der Regel externe Bewerbungsverfahren. Dies wäre hier ja nicht gegeben. Bei externen Verfahren, dürfte die Beurteilung doch gar nicht mehr eine so große Rolle spielen oder?

Das heißt ich hätte mit einer „guten“ Beurteilung nie die Chance überhaupt an einem Auswahlverfahren teilzunehmen, sofern es einen Bewerber mit „sehr gut“ gibt. Das ist doch frustrierend. Die Bewerber sind übrigens A10 oder A11, selten auch A12.

Teilt mir mal bitte mit, ob das eurer Meinung nach alles mit rechten Dingen abläuft und erläutert vielleicht auch mal kurz wie euer Dienstherr das handhabt. Danke!