Hallo zusammen, folgender Sachverhalt: Beamter aus NRW hat keine Beurteilung, keine Info über Bewährung oder Nichtbewehrung erhalten, obwohl die vereinbarte Probezeit (1 Jahr) abgelaufen ist.
Was sind die Konsequenzen? Hat er nun Anspruch auf Verbeamtung auf Lebenszeit ? Oder kann der Dienstherr die Beurteilung noch nachholen und ggf. vielleicht erklären, dass Nichtbewährung vorliegt?