Nunja, rein formal Betrachtet, ließe sich eine fehlende Rechtsgrundlage hindiskutieren.
Da aber der Landtag des Landes NRW schon ausschussseitig seit 2020 in dem Thema drin ist und auch mehrfach behandelt hat, ist eine Feststellung der fehlenden Rechtsgrundlage in 2023 nicht glaubhaft.
Man möchte nicht zahlen und als Land will man natürlich mit dem "Volumen" für diesen Zuschuss in die Tarifverhandlungen gehen bzw. sich das anrechnen lassen.
Wer schaut in die Röhre? Alle die, die jetzt so ein Ticket abnehmen bzw. benötigen würden.....