Autor Thema: Wann sind Fortbildungszeiten Arbeitszeit?  (Read 6081 times)

maxigott

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Wann sind Fortbildungszeiten Arbeitszeit?
« am: 15.06.2023 11:18 »
Sachverhalt:

Der Arbeitnehmer unterliegt dem TVöD SuE. Im Arbeitsvertrag ist nichts dazu geregelt, inwieweit Fortbildungszeiten als Arbeitszeit gelten. Es handelt sich um eine vom Arbeitgeber angeordnete Fortbildung.

Der AG rechnet bei einer ganztägigen Fortbildung (in dem Fall Studientag in der KITA), den Mitarbeitern für den Tag ihre regelmäßige Arbeitszeit an. Wer also regelmäßig 4 Stunden am Tag arbeitet bekommt für den Tag auch nur 4 Stunden, auch wenn die Fortbildung 7 Stunden dauert. Wer regelmäßig Vollzeit arbeitet bekommt also "was geschenkt", wer weniger arbeitet, der hat die Differenz "umsonst gearbeitet".

Ich kenne das anders. Bei meiner Kommune bekommt man für ganztägige Fortbildungen immer einen ganzen Tag angerechnet. Als AN in Teilzeit bekommt man somit dann Überstunden.

Wie ist das rechtlich zu bewerten? Gibt es im TVöD oder in anderen Gesetzen dafür Regelungen, die den Umgang mit solchen Fällen regeln?

Danke und VG

MoinMoin

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Antw:Wann sind Fortbildungszeiten Arbeitszeit?
« Antwort #1 am: 15.06.2023 11:35 »
Angeordnete Arbeitszeit ist angeordnete Arbeitszeit. Da bedarf es keinerlei weiteren Regelungen als die m TV und den entsprechenden Arbeitszeit-Gesetzen.

Wenn der AG also will, dass eine TZ Kraft die 7 Stunden da ist, dann hat sie auch gearbeitet und kriegt 7 h gutgeschrieben. Ansonsten, wenn der AG nur 4 h bezahlen will und nicht die 7 h als Pflicht-Veranstaltung anordnet, dann kann die TZ Kraft nach 4 h gehen, wenn sie länger bleibt ist es ihr privates Vergnügen.


KDC

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Antw:Wann sind Fortbildungszeiten Arbeitszeit?
« Antwort #2 am: 15.06.2023 11:47 »
Im Sinne des AGG erhält die Teilzeitkraft die gleichen Stunden wie die Vollzeitkraft in diesem Fall, da beide gleich lange anwesend waren.

Schmitti

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Antw:Wann sind Fortbildungszeiten Arbeitszeit?
« Antwort #3 am: 15.06.2023 11:51 »
Wozu braucht man hier das AGG?

MoinMoin

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Antw:Wann sind Fortbildungszeiten Arbeitszeit?
« Antwort #4 am: 15.06.2023 17:11 »
AGG ich lach mich weg, ist Teilzeit jetzt einen neue Ethnie? oder gar einen Religion??

peer80

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Antw:Wann sind Fortbildungszeiten Arbeitszeit?
« Antwort #5 am: 15.06.2023 23:17 »
Die nicht korrekte Erfassung der Fortbildungszeit liegt oft nicht mal am AG, sondern an den Dienstplanern, den Vorgesetzten, die diese FoBi ins Zeiterfassungssystem eintragen. Bei den Systemen ist meist eine automatische Zeiterfassung von Fortbildungstagen analog der durchschnittlichen täglichen Arbeitszeit des jeweiligen AN voreingestellt . Diese Zeit muss dann händisch korrigiert werden und an die tatsächlich Fortbildungszeit angepasst werden.

KDC

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Antw:Wann sind Fortbildungszeiten Arbeitszeit?
« Antwort #6 am: 16.06.2023 08:58 »
Wozu braucht man hier das AGG?

Wenn zwei Personen, eine in Teilzeit und eine in Vollzeit, gleich lange bei einer Fortbildung waren und dafür unterschiedliche Zeiten in der Zeiterfassung gutgeschrieben bekommen, liegt ganz klar eine Ungleichbehandlung vor.

Oder anders gefragt: Warum soll die Teilzeitkraft für umme arbeiten und eine Vollzeitkraft bekommt die komplette Zeit vergütet?

MoinMoin

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Antw:Wann sind Fortbildungszeiten Arbeitszeit?
« Antwort #7 am: 16.06.2023 09:35 »
Wozu braucht man hier das AGG?

Wenn zwei Personen, eine in Teilzeit und eine in Vollzeit, gleich lange bei einer Fortbildung waren und dafür unterschiedliche Zeiten in der Zeiterfassung gutgeschrieben bekommen, liegt ganz klar eine Ungleichbehandlung vor.

Oder anders gefragt: Warum soll die Teilzeitkraft für umme arbeiten und eine Vollzeitkraft bekommt die komplette Zeit vergütet?
Schon klar, aber was hat da das AGG zu suchen?

Ein AG muss die angeforderte Arbeitsleistung bezahlen. That's all folks!

Warum sollte man also dieses Gesetz anwenden wolle, können (Teilzeit ist in §1 nicht genannt!
) oder gar müssen?
Wenn doch schon ganz andere Gesetze es verbieten so zu handeln?
Denn es ist doch schon längst via TV und den restlichen Gesetzen abgedeckt, dass das nicht legal ist.

Schmitti

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Antw:Wann sind Fortbildungszeiten Arbeitszeit?
« Antwort #8 am: 16.06.2023 12:44 »
Aber die Denkweise hat was. Ich arbeite Vollzeit, mein Chef ebenfalls. Er bekommt aber mehr Geld als ich. AGG, klare Ungleichbehandlung, her mit der Kohle  ;D

BAT

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Antw:Wann sind Fortbildungszeiten Arbeitszeit?
« Antwort #9 am: 16.06.2023 14:24 »
Zudem hat nicht jede Teilzeitkraft weniger Sollstunden als ein tägliches Seminar hat.

Unknown

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Antw:Wann sind Fortbildungszeiten Arbeitszeit?
« Antwort #10 am: 16.06.2023 15:23 »
Im Sinne des AGG erhält die Teilzeitkraft die gleichen Stunden wie die Vollzeitkraft in diesem Fall, da beide gleich lange anwesend waren.
Welcher Paragraph soll denn gelten?

KDC

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Antw:Wann sind Fortbildungszeiten Arbeitszeit?
« Antwort #11 am: 20.06.2023 10:08 »
Im Sinne des AGG erhält die Teilzeitkraft die gleichen Stunden wie die Vollzeitkraft in diesem Fall, da beide gleich lange anwesend waren.
Welcher Paragraph soll denn gelten?

Nach § 4 Abs. 1 TzBfG darf ein teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer nicht wegen der Teilzeit schlechter behandelt werden als ein vergleichbarer vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer.

Bekommt ein vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer für die gleiche Veranstaltung mit identischer Anwesenheitszeit wie ein teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer vier Stunden mehr auf seinem Arbeitszeitkonto gutgeschrieben, so wird der teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer eindeutig schlechter behandelt.

BAT

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Antw:Wann sind Fortbildungszeiten Arbeitszeit?
« Antwort #12 am: 20.06.2023 10:10 »
Es waren die Paragrafen vom AGG gefragt. Also welche sind das?

MoinMoin

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Antw:Wann sind Fortbildungszeiten Arbeitszeit?
« Antwort #13 am: 20.06.2023 11:12 »
Im Sinne des AGG erhält die Teilzeitkraft die gleichen Stunden wie die Vollzeitkraft in diesem Fall, da beide gleich lange anwesend waren.
Welcher Paragraph soll denn gelten?

Nach § 4 Abs. 1 TzBfG darf ein teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer nicht wegen der Teilzeit schlechter behandelt werden als ein vergleichbarer vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer.

Bekommt ein vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer für die gleiche Veranstaltung mit identischer Anwesenheitszeit wie ein teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer vier Stunden mehr auf seinem Arbeitszeitkonto gutgeschrieben, so wird der teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer eindeutig schlechter behandelt.
Was hat denn das TzBfG damit zu tun, dass geleistete Arbeit bezahlt werden muss?
Wenn ein Arbeitnehmer auf Anordnung 8h arbeitet, dann steht ihm 8 h Bezahlung zu. Wo ist da das Problem?
Egal ob Teilzeitbeschäftigter oder nicht und egal ob durch Auszahlung oder "Abbummeln", wenn die Sollarbeitszeit überschritten wird, kommt auf die betrieblichen Vereinbarungen an.

Da braucht man keine AGG oder TzBfG  bemühen, dass ist Teil des AVs, denn unbezahlte Mehrarbeits-/Überstunden sind nicht vereinbart im TVöD.

KDC

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Antw:Wann sind Fortbildungszeiten Arbeitszeit?
« Antwort #14 am: 20.06.2023 11:16 »
Im Sinne des AGG erhält die Teilzeitkraft die gleichen Stunden wie die Vollzeitkraft in diesem Fall, da beide gleich lange anwesend waren.
Welcher Paragraph soll denn gelten?

Nach § 4 Abs. 1 TzBfG darf ein teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer nicht wegen der Teilzeit schlechter behandelt werden als ein vergleichbarer vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer.

Bekommt ein vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer für die gleiche Veranstaltung mit identischer Anwesenheitszeit wie ein teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer vier Stunden mehr auf seinem Arbeitszeitkonto gutgeschrieben, so wird der teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer eindeutig schlechter behandelt.
Was hat denn das TzBfG damit zu tun, dass geleistete Arbeit bezahlt werden muss?
Wenn ein Arbeitnehmer auf Anordnung 8h arbeitet, dann steht ihm 8 h Bezahlung zu. Wo ist da das Problem?
Egal ob Teilzeitbeschäftigter oder nicht und egal ob durch Auszahlung oder "Abbummeln", wenn die Sollarbeitszeit überschritten wird, kommt auf die betrieblichen Vereinbarungen an.

Da braucht man keine AGG oder TzBfG  bemühen, dass ist Teil des AVs, denn unbezahlte Mehrarbeits-/Überstunden sind nicht vereinbart im TVöD.

Offensichtlich ist weder das eine, noch das andere dem Arbeitgeber bekannt. Sonst würde er anders agieren.