Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Wann sind Fortbildungszeiten Arbeitszeit?
maxigott:
Sachverhalt:
Der Arbeitnehmer unterliegt dem TVöD SuE. Im Arbeitsvertrag ist nichts dazu geregelt, inwieweit Fortbildungszeiten als Arbeitszeit gelten. Es handelt sich um eine vom Arbeitgeber angeordnete Fortbildung.
Der AG rechnet bei einer ganztägigen Fortbildung (in dem Fall Studientag in der KITA), den Mitarbeitern für den Tag ihre regelmäßige Arbeitszeit an. Wer also regelmäßig 4 Stunden am Tag arbeitet bekommt für den Tag auch nur 4 Stunden, auch wenn die Fortbildung 7 Stunden dauert. Wer regelmäßig Vollzeit arbeitet bekommt also "was geschenkt", wer weniger arbeitet, der hat die Differenz "umsonst gearbeitet".
Ich kenne das anders. Bei meiner Kommune bekommt man für ganztägige Fortbildungen immer einen ganzen Tag angerechnet. Als AN in Teilzeit bekommt man somit dann Überstunden.
Wie ist das rechtlich zu bewerten? Gibt es im TVöD oder in anderen Gesetzen dafür Regelungen, die den Umgang mit solchen Fällen regeln?
Danke und VG
MoinMoin:
Angeordnete Arbeitszeit ist angeordnete Arbeitszeit. Da bedarf es keinerlei weiteren Regelungen als die m TV und den entsprechenden Arbeitszeit-Gesetzen.
Wenn der AG also will, dass eine TZ Kraft die 7 Stunden da ist, dann hat sie auch gearbeitet und kriegt 7 h gutgeschrieben. Ansonsten, wenn der AG nur 4 h bezahlen will und nicht die 7 h als Pflicht-Veranstaltung anordnet, dann kann die TZ Kraft nach 4 h gehen, wenn sie länger bleibt ist es ihr privates Vergnügen.
KDC:
Im Sinne des AGG erhält die Teilzeitkraft die gleichen Stunden wie die Vollzeitkraft in diesem Fall, da beide gleich lange anwesend waren.
Schmitti:
Wozu braucht man hier das AGG?
MoinMoin:
AGG ich lach mich weg, ist Teilzeit jetzt einen neue Ethnie? oder gar einen Religion??
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