Offensichtlich ist weder das eine, noch das andere dem Arbeitgeber bekannt. Sonst würde er anders agieren.
Und?
Das kommt häufiger vor, dass AG und AN nicht wissen, was ihre Rechten und Pflichten sind.
In diesem Fall aber super einfach und ohne irgendwelcher "Spezialgesetze" vor dem ArbG klärbar.
(sofern die TZ auch wirklich die Anordnung bekommen hat, dass sie die 8 h dort sein muss und nicht freiwillig und privat dort geblieben ist)