Hallo Strauch,
Deine derzeitige Zulage müsste derzeit auch "nur" dem Differenzbetrag von S8a Stufe 5 zu S18 Stufe 4 entsprechend.
Hättest Du die vorübergehenden Tätigkeiten jeweils dauerhaft übertragen bekommen, wärst Du
- im Januar 2019 in die S17 Stufe 4 gekommen; die Stufenlaufzeit hätte neu begonnen,
- im Januar 2021 in die S18 Stufe 4 gekommen; die Stufenlaufzeit hätte neu begonnen.
Wenn Du die S18 nun dauerhaft übertragen bekommst, wirst Du genau so gestellt:
S18 Stufe 4 mit 2,5 Jahren Laufzeit (die bleiben). Per Januar 2025 kommst Du "wieder" in die Stufe 5 (Anpassung der Stufenlaufzeiten an die "Regellaufzeiten" per 10/2024).
[Das ist gegenüber "früher" - vor der Einführung der stufengleichen Höhergruppierung - immer noch ein Fortschritt.]
Ob sich die Stadt Leipzig auf folgendes einlässt, kann ich nicht beurteilen, aber:
- Um in Stufe 5 zu bleiben, müsste die höherwertige Tätigkeit in S18 erneut vorrübergehend übertragen werden, dann würde in anderthalb Jahren auch in der "Schattenrechnung" die Stufe 5 errreicht oder
- Du kehrst solange in die S8a-Tätigkeit zurück, dass die dauerhafte S18-Tätigkeit nicht unmittelbar in Anschluss an die vorühergehende übertragen wird. Dafür wäre m. E. ein Tag ausreichend.
Was Du "aus eigenem Recht" machen kannst, die dauerhafte Übertragen abzulehnen, um in Stufe 5 zu bleiben - in S8a. Dann besteht das Risiko, dass Du da auch nicht mehr herauskommst, sprich bei zukünftigen Stellenbesetzungen aus "unerfindlichen" Gründen nicht mehr berücksichtigt wirst.
Ich würde das Gespräch mit dem Personalamt suchen und dein - grds. ja nachvollziehbares - Anliegen schildern.