Autor Thema: [Allg] Kann eine Beurteilung gelöscht werden?  (Read 1827 times)

Eiram

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Liebe Mitmenschen,

Ich habe mal eine Frage:
Kann ich gegen eine Beurteilung vorgehen?

Hintergrund:
Ich habe mich nach acht Jahren sehr erfolgreichen Arbeitens für zwei Jahre in ein anderes Bundesland abordnen lassen.
Ich denke, ich kann durchaus von erfolgreich reden, da ich direkt nach dem Studium und Referendariats eine Anstellung im Ministerium fand. Nach einem Jahr (welches mir als Probejahr angerechnet wurde) wurde ich verbeamtet und ein weiteres Jahr später auf Lebenszeit. Nach zwei bzw vier Jahren erfolgte trotz Schwangerschaft zwei Beförderungen.
Ich habe meinen Job geliebt und mit viel viel Freude gestalten können. Meine Beurteilungen waren durchweg bei A- und B+.
Aus persönlichen Gründen ließ ich mich nach während einer weiteren Babypause in ein andres Bundesland versetzen. Es war nicht ganz einfach und meine neue Vorgesetzte hatte anscheinend kein Mitspracherecht. Wir waren von Anfang an nicht eine Wellenlänge, dennoch habe ich den Job gerne gemacht. Corona und der Unmut meiner Vorgesetzten machten mir jedoch sehr zu schaffen. Ein Lob über Fachkenntnis seitens des Ministers endete darin, dass ich kein Projekt mehr zu Ende führen durfte….
Nun bin ich seit genau einem halben Jahr zurück auf meine alte Stelle und man hat mir eine Beförderung angeboten.
Sie wird auch vollzogen, doch mit kleinem Verzug:
Ungefragt kam eine Beurteilung von meiner ehemaligen Vorgesetzten. - ich kenne sie nicht und mein derzeitiges Personalreferat händigt sie mir ebenfalls nicht aus, da dieses sagt, es sei „unangemessen, unangepasst und unter aller Kanone“. Die Beurteilung wird verschlossen und nimmt keinen Einfluss auf die bevorstehende Beförderung.

Was heißt das?
Bekommt sie nie jemand zu sehen?
Kann ich die Beurteilung löschen lassen?
Kann ich gegen meine ehemalige Vorgesetzte vorgehen oder gegen das dortige Personalreferat? War es zulässig, überhaupt eine Beurteilung, ohne diese mir vorher zu eröffnen, zu versenden?

Ich bin glücklich mit allem, was ich habe - insbesondere meinen megamäßigen Job.
Aber meine auf Zeit ehemalige Vorgesetzte macht echt viel Bockmist, eine sehr verbitterte Dame, die keinem etwas gönnt und vielen Leuten das Leben unnötig schwer macht. Ich möchte nicht, dass es anderen so wie mir ergeht….

Sorry für den vielen Text
« Last Edit: 16.06.2023 04:10 von Admin2 »

Beamter

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Antw:Kann eine Beurteilung gelöscht werden?
« Antwort #1 am: 15.06.2023 22:19 »
Ich hole mir schon mal Popcorn…

Opa

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Antw:Kann eine Beurteilung gelöscht werden?
« Antwort #2 am: 15.06.2023 22:24 »
Hallo Marie,

solange diese sogenannte Beurteilung keinen Inhalt hat, der aus höherrangigen Interessen der Geheimhaltung unterliegt, ist sie
- entweder formal zu behandeln und somit auch dir zur Kenntnis zu geben
- oder, falls sie aus berechtigten Gründen keine Wirkung entfalten soll, zu vernichten.

Eine Aufbewahrung außerhalb der Personalakte ist unzulässig. Sollte sie in die Personalakte eingehen (was ich mir nicht vorstellen kann), kann man sie dir auch gleich zur Kenntnis geben, da du ein Recht auf Akteneinsicht hast.

Vorgehen kannst du erst gegen irgend jemanden, wenn du den Inhalt der Beurteilung kennst, den Geschäftsgang mit den maßgeblichen Beurteilungsrichtlinien abgeglichen und dabei einen Verstoß festgestellt hast.

Eine weitergehende Bewertung des Sachverhalts ist in Unkenntnis der einschlägigen Behördeninternen Richtlinien, des Inhalts und Charakters dieser Beurteilung von außen nicht möglich.

Eiram

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Antw:[Allg] Kann eine Beurteilung gelöscht werden?
« Antwort #3 am: 16.06.2023 06:09 »
Guten Morgen ☀️
Danke schön.
Na, ich ahne schon, jedes Bundesland, jede Behörde und womöglich auch jede Schule sein eigener Kram.
Ich warte erst einmal den Herbst ab, dann steht die Beförderung mit einem erneuten Wechsel an.

Ich mache mich mal schlau - wozu sind Ferien da.
Besten Dank