Autor Thema: [Allg] Von A10 zurück auf A9?  (Read 4178 times)

UnknownUser

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[Allg] Von A10 zurück auf A9?
« am: 16.06.2023 08:14 »
Guten Morgen,

ich bin Beamtin im gehobenen Dienst und sitze seit Ende meines Studiums auf einer A9 Stelle (Stadtverwaltung). Nun ist hier eine A10 Stelle ausgeschrieben, die mir gut gefällt.

Allerdings ist es sehr realistisch, dass ich in ein paar Jahren zurück in meine Heimat ziehen werde, die 150 km von meinem aktuellen Dienstherrn entfernt ist. Das wäre mir auf Dauer zu weit zum Pendeln (Homeoffice ist in meiner Stadtverwaltung immer noch problematisch...). Bei einem Umzug würde ich also nach Stellen in meiner Heimat suchen. Meine Heimat ist allerdings sehr ländlich gelegen und es ist nur eine mittelgroße Stadt in der Nähe und Bundesbehörden sind dort auch keine angesiedelt. Diese mittelgroße Stadt hat nur ganz selten mal Beamtenstellen ausgeschrieben und wenn, dann sind es meistens A9 Stellen.

Meine Frage: Wenn ich jetzt eine A 10 Stelle antreten würde, könnte ich dann in ein paar Jahren trotzdem wieder eine A9 Stelle antreten (natürlich wieder mit geringerer Besoldung) oder ist das nicht möglich? Wenn das nämlich nicht möglich ist, bewerbe ich mich lieber erstmal nicht auf die A10 Stelle.

Danke und liebe Grüße!
« Last Edit: 18.06.2023 03:00 von Admin2 »

Der Obelix

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Antw:Von A10 zurück auf A9?
« Antwort #1 am: 16.06.2023 09:19 »
Das ist möglich und sollte kein Problem sein, wenn alle Beteiligten es wollen und mit dieser Verfahrensweise einverstanden sind.

Beamter auf Schlafentzug

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Antw:[Allg] Von A10 zurück auf A9?
« Antwort #2 am: 19.06.2023 14:22 »
Sofern du nicht auf der A10-Stelle auch in das Statusamt A10 befördert wirst, ist ein Wechsel der Stelle unproblematisch, da du ja so oder so (noch) A9 bist. Solltest du aber bereits befördert worden sein, würdest du dich ja als A10-Beamtin auf eine A9-Planstelle bewerben. In diesem Fall könnte es dann problematisch werden, da der zukünftige Dienstherr dich deswegen nicht einstellt. Oft sind die Ausschreibungen so formuliert, dass sich Beamte in einem höheren Statusamt gar nicht auf ein niedrigeres Amt bewerben können und/oder sollen.

2strong

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Antw:[Allg] Von A10 zurück auf A9?
« Antwort #3 am: 20.06.2023 01:40 »
Unsinn. Sich auf ein statusniederes Amt zu bewerben, ist nie ausgeschlossen und auch praktisch nie ein Problem. Allerdings dürfte auch die Übernahme in A 10 in Kleinkleckersdorf noch im Bereich des möglichen liegen.

Rheini

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Antw:[Allg] Von A10 zurück auf A9?
« Antwort #4 am: 20.06.2023 08:07 »
Sofern du nicht auf der A10-Stelle auch in das Statusamt A10 befördert wirst, ist ein Wechsel der Stelle unproblematisch, da du ja so oder so (noch) A9 bist. Solltest du aber bereits befördert worden sein, würdest du dich ja als A10-Beamtin auf eine A9-Planstelle bewerben. In diesem Fall könnte es dann problematisch werden, da der zukünftige Dienstherr dich deswegen nicht einstellt. Oft sind die Ausschreibungen so formuliert, dass sich Beamte in einem höheren Statusamt gar nicht auf ein niedrigeres Amt bewerben können und/oder sollen.

Ist das im Wege der Bestenauslese nicht sogar ein Vorteil bei der Bewerbung da man ja (davon gehe ich jetzt mal aus) bereits nachgewiesen hat, ein höheres Amt erfolgreich zu bekleiden?

Ansonsten fällt mir jetzt auch nichts ein, was an einer Bewerbung auf eine A9 Stelle hinderlich sein könnte.

xap

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Antw:[Allg] Von A10 zurück auf A9?
« Antwort #5 am: 20.06.2023 08:56 »
Es gibt tatsächlich Stellenausschreibungen, die Bewerber ausschließen wenn sie bereits ein höheres Amt innehaben. Das pauschal als Blödsinn abzutun, ist also nicht korrekt.

Mask

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Antw:[Allg] Von A10 zurück auf A9?
« Antwort #6 am: 20.06.2023 09:30 »
Da ein Beamter bzw. eine Beamtin aber jederzeit einer sog. Rückernennung zustimmen und sich damit in ein statusniedrigeres Amt versetzen lassen kann. wäre der vorherige Ausschluss irgendwie sinnlos.

xap

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Antw:[Allg] Von A10 zurück auf A9?
« Antwort #7 am: 20.06.2023 09:34 »
Das habe ich nie bestritten und sicherlich gibt es diese Möglichkeit.

Aber hier ist so ein Beispiel, wenn auch aus dem Bundesbereich:

https://www.komm-zur-bundespolizei.de/verstaerkung/job/f19991202b8097f244a6292bd60b8376

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Antw:[Allg] Von A10 zurück auf A9?
« Antwort #8 am: 20.06.2023 11:33 »
Die Einschränkung missversteht Ihr m. E. Die Einschränkung soll bewirken, dass sich kein Polizeikommissar bewerben kann. Der Erste Hauptkommissar, der mit einer Rückernennung einverstanden ist, soll damit keineswegs ausgeschlossen werden.


Angelsaxe

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Antw:[Allg] Von A10 zurück auf A9?
« Antwort #9 am: 20.06.2023 12:42 »
Also ich habe mich mal von einem höheren Statusamt auf ein niedriger ausgeschriebenes (erfolgreich) beworben, von A12 auf A11.
Im Bewerbungsprozess musste ich den Antrag auf Rückernennung stellen. Das verkomplizierte die Prozedur, war aber nicht unmöglich.
Mit der Berufung in das Beamtenverhältnis erlischt ein Arbeitsverhältnis zum Dienstherrn.

xap

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Antw:[Allg] Von A10 zurück auf A9?
« Antwort #10 am: 20.06.2023 14:54 »
Zitat
Es kommen ausschließlich Bewerber (w/m/d) in Betracht, die sich in einem Statusamt der Besoldungsgruppen A 10 bis A 12 BBesO befinden.

Ich wüsste nicht was daran missverständlich sein soll. A13 ist größer als A12, wird demnach der Formulierung nach bei der Bewerbung nicht berücksichtigt.

Beamter auf Schlafentzug

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Antw:[Allg] Von A10 zurück auf A9?
« Antwort #11 am: 26.06.2023 10:37 »
Unsinn. Sich auf ein statusniederes Amt zu bewerben, ist nie ausgeschlossen und auch praktisch nie ein Problem. Allerdings dürfte auch die Übernahme in A 10 in Kleinkleckersdorf noch im Bereich des möglichen liegen.

Wenn der neue Dienstherr einen nicht in der A10 einstellen möchte, da er "nur" auf A9 ausschreibt, dann macht er es auch nicht - ganz einfach. Es ging bei meiner Ausführung nicht um die Möglichkeit, es doch irgendwie hinzubekommen. Ich denke, dass wir uns alle einig sind, dass im öD fast alles möglich ist, wenn alle Beteiligten es wollen.

An die TE'in: Sollte eine Bewerbung erfolgen, dann empfehle ich gleich ins Anschreiben die Bereitschaft zur Rückernennung anzusprechen. Das macht evtl. einiges leichter.

Angelsaxe

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Antw:[Allg] Von A10 zurück auf A9?
« Antwort #12 am: 28.06.2023 07:24 »
An die TE'in: Sollte eine Bewerbung erfolgen, dann empfehle ich gleich ins Anschreiben die Bereitschaft zur Rückernennung anzusprechen. Das macht evtl. einiges leichter.

Ganz genau, so hat es bei mir auch geklappt.
Mit der Berufung in das Beamtenverhältnis erlischt ein Arbeitsverhältnis zum Dienstherrn.