Autor Thema: Leistungsgeminderte Beschäftigte  (Read 1490 times)

Wynchester

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Leistungsgeminderte Beschäftigte
« am: 16.06.2023 09:40 »
Nehmen wir an, ein Mitarbeiter des Bauhofs kann nach ärztlicher Feststellung seine Tätigkeit nicht mehr dauerhaft bringen, bspw. Arbeit auf Knien nicht mehr möglich, was für einige Arbeiten erforderlich wäre.

Inwieweit hat der Arbeitgeber hier die Möglichkeit den Arbeitnehmer zu kündigen, oder herabzugruppieren ?

Der Arbeitnehmer ist ja nicht mehr in der Lage die vertraglich zu erbringende Leistung zu erbringen.


Bibliothekar

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Antw:Leistungsgeminderte Beschäftigte
« Antwort #1 am: 16.06.2023 09:48 »
Aus meiner Erfahrung versucht man zunächst andere, passende Aufgaben für den Arbeitnehmer zu finden.

Wynchester

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Antw:Leistungsgeminderte Beschäftigte
« Antwort #2 am: 16.06.2023 09:49 »
Und wenn es keine passenden Tätigkeiten gibt ?

brian

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Antw:Leistungsgeminderte Beschäftigte
« Antwort #3 am: 16.06.2023 09:51 »
Eher unwahrscheinlich.

MoinMoin

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Antw:Leistungsgeminderte Beschäftigte
« Antwort #4 am: 16.06.2023 10:00 »
Und wenn es keine passenden Tätigkeiten gibt ?
Dann bietet man ihm andere "unpassende" Tätigkeiten (ggfls. verbunden mit höher oder Herabgruppierung) an.
Z.b. einen Bürojob,etc.
Oder Teilzeit nur noch Fahrer und Schippen, was man im Stehen macht, auf die Knie dann nur noch die anderen Kollegen....

Da ist es eher unwahrscheinlich, dass es solche Tätigkeiten mittelfristig nicht gibt.
Wenn der AN diese nicht ausüben will, dann kann man eine Kündigung anstreben.

KDC

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Antw:Leistungsgeminderte Beschäftigte
« Antwort #5 am: 16.06.2023 10:27 »
Nehmen wir an, ein Mitarbeiter des Bauhofs kann nach ärztlicher Feststellung seine Tätigkeit nicht mehr dauerhaft bringen, bspw. Arbeit auf Knien nicht mehr möglich, was für einige Arbeiten erforderlich wäre.

Inwieweit hat der Arbeitgeber hier die Möglichkeit den Arbeitnehmer zu kündigen, oder herabzugruppieren ?

Der Arbeitnehmer ist ja nicht mehr in der Lage die vertraglich zu erbringende Leistung zu erbringen.

Ich würde dem Beschäftigten zunächst ein BEM anbieten und mit ihm gemeinsam nach Lösungen suchen. Mögliche Lösungen können sein: Andere Tätigeit zuweisen, z.B. Kehrmaschine fahren. Qualifzieren für andere Tätigkeiten, z.B. Büroarbeit.

In Zeiten des Fachkräftemangels und der nahenden Renteneintrittswelle würde ich als Arbeitgeber alles versuchen Mitarbeiter zu halten.

MarieH

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Antw:Leistungsgeminderte Beschäftigte
« Antwort #6 am: 16.06.2023 10:43 »
Nehmen wir an, ein Mitarbeiter des Bauhofs kann nach ärztlicher Feststellung seine Tätigkeit nicht mehr dauerhaft bringen, bspw. Arbeit auf Knien nicht mehr möglich, was für einige Arbeiten erforderlich wäre.

Inwieweit hat der Arbeitgeber hier die Möglichkeit den Arbeitnehmer zu kündigen, oder herabzugruppieren ?

Der Arbeitnehmer ist ja nicht mehr in der Lage die vertraglich zu erbringende Leistung zu erbringen.

Ich würde dem Beschäftigten zunächst ein BEM anbieten und mit ihm gemeinsam nach Lösungen suchen. Mögliche Lösungen können sein: Andere Tätigeit zuweisen, z.B. Kehrmaschine fahren. Qualifzieren für andere Tätigkeiten, z.B. Büroarbeit.

In Zeiten des Fachkräftemangels und der nahenden Renteneintrittswelle würde ich als Arbeitgeber alles versuchen Mitarbeiter zu halten.

Sehe ich genauso. Unschöner Gedanke, einem Mitarbeiter deshalb kündigen zu wollen. Vielleicht mal einen Perspektivwechsel vornehmen.