Nehmen wir an, ein Mitarbeiter des Bauhofs kann nach ärztlicher Feststellung seine Tätigkeit nicht mehr dauerhaft bringen, bspw. Arbeit auf Knien nicht mehr möglich, was für einige Arbeiten erforderlich wäre.
Inwieweit hat der Arbeitgeber hier die Möglichkeit den Arbeitnehmer zu kündigen, oder herabzugruppieren ?
Der Arbeitnehmer ist ja nicht mehr in der Lage die vertraglich zu erbringende Leistung zu erbringen.