Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Leistungsgeminderte Beschäftigte
KDC:
--- Zitat von: Wynchester am 16.06.2023 09:40 ---Nehmen wir an, ein Mitarbeiter des Bauhofs kann nach ärztlicher Feststellung seine Tätigkeit nicht mehr dauerhaft bringen, bspw. Arbeit auf Knien nicht mehr möglich, was für einige Arbeiten erforderlich wäre.
Inwieweit hat der Arbeitgeber hier die Möglichkeit den Arbeitnehmer zu kündigen, oder herabzugruppieren ?
Der Arbeitnehmer ist ja nicht mehr in der Lage die vertraglich zu erbringende Leistung zu erbringen.
--- End quote ---
Ich würde dem Beschäftigten zunächst ein BEM anbieten und mit ihm gemeinsam nach Lösungen suchen. Mögliche Lösungen können sein: Andere Tätigeit zuweisen, z.B. Kehrmaschine fahren. Qualifzieren für andere Tätigkeiten, z.B. Büroarbeit.
In Zeiten des Fachkräftemangels und der nahenden Renteneintrittswelle würde ich als Arbeitgeber alles versuchen Mitarbeiter zu halten.
MarieH:
--- Zitat von: KDC am 16.06.2023 10:27 ---
--- Zitat von: Wynchester am 16.06.2023 09:40 ---Nehmen wir an, ein Mitarbeiter des Bauhofs kann nach ärztlicher Feststellung seine Tätigkeit nicht mehr dauerhaft bringen, bspw. Arbeit auf Knien nicht mehr möglich, was für einige Arbeiten erforderlich wäre.
Inwieweit hat der Arbeitgeber hier die Möglichkeit den Arbeitnehmer zu kündigen, oder herabzugruppieren ?
Der Arbeitnehmer ist ja nicht mehr in der Lage die vertraglich zu erbringende Leistung zu erbringen.
--- End quote ---
Ich würde dem Beschäftigten zunächst ein BEM anbieten und mit ihm gemeinsam nach Lösungen suchen. Mögliche Lösungen können sein: Andere Tätigeit zuweisen, z.B. Kehrmaschine fahren. Qualifzieren für andere Tätigkeiten, z.B. Büroarbeit.
In Zeiten des Fachkräftemangels und der nahenden Renteneintrittswelle würde ich als Arbeitgeber alles versuchen Mitarbeiter zu halten.
--- End quote ---
Sehe ich genauso. Unschöner Gedanke, einem Mitarbeiter deshalb kündigen zu wollen. Vielleicht mal einen Perspektivwechsel vornehmen.
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