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gehobender Dienst ohne klassischen Bachelor Abschluss
Bierbrot:
Hat jemand Erfahrungen bei diesem Verfahren?
Ich bin im Bereich IT. So wie ich das verstehe muss eine mündliche Prüfung absolviert werden in dem recht und IT abgefragt wird. Aber was genau? IT und Recht ist dann doch etwas breit gefächert ;D
Interessenbekundung von Tarifbeschäftigten im gehobenen Dienst (gD) ohne die Voraussetzungen für eine übliche Berufung im gD
Datum: 24.05.2023 13:30 Uhr
Geschätzte Kolleg:innen,
der Vorgang zur Berufung von weiteren Beschäftigten im gehobenen technischen Dienst wird fortgesetzt. Die Ermittlung der Laufbahnbefähigung erfolgt durch den Bundespersonalausschuss (BPA) im Rahmen eines persönlichen Gesprächs und einer Prüfung.
Die Zielgruppe für diese Berufung sind Beschäftigte im Bereich Informationstechnologie mit besonderer fachlicher Eignung, die aufgrund eines fehlenden Hochschulabschlusses bisher nicht im gehobenen technischen Verwaltungsdienst berufen werden konnten.
Folgende Bedingungen müssen erfüllt sein:
das 49. Lebensjahr wurde noch nicht vollendet
mindestens sechs Jahre wurden Tätigkeiten in vergleichbarer Position im gehobenen Verwaltungsdienst ausgeführt
überdurchschnittliche Leistungen
Aufgaben mit hauptsächlich IT-bezogenen Inhalten sollten in verschiedenen Arbeitsbereichen wahrgenommen worden sein
angemessene charakterliche und gesundheitliche Eignung für eine Berufung
Voraussetzungen gemäß § 7 BBG liegen vor
Mit der Feststellung der Laufbahnbefähigung und dem Vorliegen der notwendigen Voraussetzungen für eine Berufung, erfolgt die Berufung im gehobenen technischen Dienst.
Wenn Sie Interesse an einer Berufung als andere:r Bewerber:in haben, reichen Sie bitte bis zum 07.06.2023 einen Antrag auf Berufung beim Personalreferat ein. Den Antrag auf Berufung können Sie vorab an das entsprechende Postfach senden.
Kaffee247:
Klingt interessant. Darf ich fragen wer ihr Dienstherr ist?
PolareuD:
https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/verwaltungsrecht-node.html#:~:text=Das%20allgemeine%20Verwaltungsrecht%20regelt%20die,das%20Verwaltungszustellungsrecht%20und%20das%20Gebührenrecht.
Ist aber nur eine Vermutung meinerseits!
P.S.: Interessanter Sachverhalt. Deine Angaben sind für mich der erste Fall bei dem §22 BLV konkret zur Anwendung kommen soll. Gibt es dieses Verfahren schon länger bei euch?
Bierbrot:
Ich bin mir nicht sicher, warum die Angabe meines Arbeitgebers hier relevant sein sollte, da dieser für meine Anfrage nicht von Bedeutung ist. Trotzdem kann ich Ihnen mitteilen, dass es sich um eine Bundesbehörde unter dem Ministerium für Finanzen handelt. Hat denn bereits jemand diesen Prozess durchlaufen? Oder gibt es sonstige Erfahrungen oder Informationen, die geteilt werden könnten? Natürlich habe ich auch intern um Informationen ersucht, allerdings warte ich derzeit noch auf eine Antwort.
@PolareuD richtig § 22 Andere Bewerberinnen und andere Bewerber wird hierbei angewendet. Ja seit ca. 3 Jahren.
xap:
Da würde ich doch mal auf das ITZBund tippen. Bin gespannt, ich wusste gar nicht, dass das möglich ist.
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