Autor Thema: VBL - Klassik: Rentenanspruch oder Beitragserstattung nach Verbeamtung  (Read 1000 times)

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Liebes Forum,

nach meiner erfolgten Lebenszeitverbeamtung versuche ich gerade, Altlasten aufzuarbeiten. Ich war davor im TV-L beschäftigt und daher in der VBL-Klassik versichert.
Was ich meine, herausgefunden zu haben:
Es waren mal 60 Monate Wartezeit auf einen Rentenanspruch, jetzt sind es nur noch 36 Monate, vorausgesetzt, sie sind nach dem 1.1.18 absolviert.
Jeder Kalendermonat, für den mindestens einen Tag lang Beiträge bezahlt wurden, zählt voll.

Meine Frage: Ist das so korrekt? Wenn ich also vom 1.1.18 bis zum 2.12.20 beschäftigt war, und nie einen vollen Kalendermonat durch Elternzeit oder ähnliches ohne Bezüge war, habe ich Rentenanspruch und kann daher auch die Beiträge nicht mehr auszahlen lassen?

Falls nicht: Hat jemand schon erfolgreich die Wartezeit in einer Nebenbeschäftigung neben dem Beamtenverhältnis voll gemacht? Geht das? Oder dann lieber Beiträge auszahlen lassen (wäre ziemliche Verschwendung wegen den AG-Beiträgen und den Abgaben, aber das wisst ihr ja).

Danke für eure Erfahrungen!