Autor Thema: Abschlusszeugnis - wann möglich?  (Read 1140 times)

LauraK02

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Abschlusszeugnis - wann möglich?
« am: 16.06.2023 19:25 »
Hallo,

unter welchen Voraussetzungen ist es eigentlich möglich, ein Abschlußzeugnis einzufordern?

Wir haben aktuell eine studentische Aushilfskraft, welcher nach seiner 3-Monatigen Tätigkeit ein Zeugnis wünscht. Der zuständige Personalleiter lehnt dies ab, da dies 'angeblich' nur für Beschäftigte möglich ist.

Kann mich da jemand aufklären?

Danke

McOldie

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Antw:Abschlusszeugnis - wann möglich?
« Antwort #1 am: 17.06.2023 11:39 »
Auch studentische Aushilfskräfte sind in einem Arbeitsverhältnis beschäftigt.
Die Pflicht zur schriftlichen Zeugniserteilung durch den Arbeitgeber ist seit dem 1.1.2003 in der zwingenden Vorschrift des § 109 Gewerbeordnung (GewO) geregelt, und zwar kraft Verweisung auf diese Vorschrift in § 630 Satz 3 BGB auch für Arbeitgeber, die nicht unter den Geltungsbereich der GewO fallen.
Einen Zeugnisanspruch haben auch befristet Beschäftigte wie z. B. Vertretungskräfte. Unerheblich für den Zeugnisanspruch ist auch die inhaltliche bzw. sozialversicherungsrechtliche Ausgestaltung des Arbeitsverhältnisses wie z. B. eine dauerhaft geringfügige Beschäftigung oder eine Ausübung im Nebenberuf.
Bei sehr kurzen Arbeitsverhältnissen bietet es sich an, sich mit den Beschäftigten auf die Erteilung eines einfachen Zeugnisses zu einigen.