Autor Thema: Zwischenzeugnis beantragen - bekommt man auch eins?  (Read 1976 times)

Nerostar

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Hallo liebes Forum,

nun ist es soweit, ich schaue mich nach einer anderen Stelle um. Ich bin auch schon fündig geworden, eine Landesbehörde hat die passende Stelle für mich ausgeschrieben.

In den Anforderungen ist aber ganz klar niedergeschrieben, dass eine Berücksichtigung nur dann stattfinden kann, wenn ein aktuelles Arbeitszeugnis/Zwischenzeugnis vom letzten oder aktuellen Arbeitgeber eingereicht, oder zeitnah nachgereicht wird.

Dieses würde ich bei meinem AG (Landkreis TVöD) beantragen. Nun zu meinen Fragen diesbezüglich:

Muss der AG das Zeugnis ausstellen, oder kann er dies ablehnen?
Muss ich denn einen Grund für die Beantragung angeben?
Falls ja, macht es Sinn den wahren Grund (Bewerbung neue Stelle) anzugeben?

FearOfTheDuck

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Antw:Zwischenzeugnis beantragen - bekommt man auch eins?
« Antwort #1 am: 16.06.2023 20:13 »
-> §35 TVÖD

Britta2

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Antw:Zwischenzeugnis beantragen - bekommt man auch eins?
« Antwort #2 am: 17.06.2023 07:27 »
Du musst definitiv nicht begründen, weshalb Du "ausgerechnet jetzt" ein Zwischenzeugnis erbittest.
Du möchtest es "einfach für Dich selbst", so als "wie wird meine geleistete Arbeit eingeschätzt".
Pass allerdings auf, dass man Dich nicht wochenlang/monatelang vertrösten will. Bleib hartnäckig.
Vielleicht wäre es hilfreich, um ein Gespräch zu bitten und in dem Rahmen ein Zwischenzeugnis zu wollen.
Das ist unverdächtig und zugleich kannst Du Dich darauf berufen "wir sprachen doch darüber" ...

Tagelöhner

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Antw:Zwischenzeugnis beantragen - bekommt man auch eins?
« Antwort #3 am: 17.06.2023 09:35 »
Ein Zwischenzeugnis kannst Du nur aus triftigen Gründen verlangen. Dazu gibt es genug Beispiele, was darunter zu verstehen ist: z.B. Vorgesetztenwechsel, Wechsel von Aufgaben/Abteilungen, beruflicher Veränderungswille d.h. anstehende Bewerbung(en) usw.

Da der Arbeitgeber ein Zwischenzeugnis nur aus triftigen Gründen ausstellen muss, solltest Du es also entsprechend begründen (können).

McOldie

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Antw:Zwischenzeugnis beantragen - bekommt man auch eins?
« Antwort #4 am: 17.06.2023 11:35 »
Du musst definitiv nicht begründen, weshalb Du "ausgerechnet jetzt" ein Zwischenzeugnis erbittest.
Du möchtest es "einfach für Dich selbst", so als "wie wird meine geleistete Arbeit eingeschätzt".
Pass allerdings auf, dass man Dich nicht wochenlang/monatelang vertrösten will. Bleib hartnäckig.
Vielleicht wäre es hilfreich, um ein Gespräch zu bitten und in dem Rahmen ein Zwischenzeugnis zu wollen.
Das ist unverdächtig und zugleich kannst Du Dich darauf berufen "wir sprachen doch darüber" ...

Dies ist so nicht richtig.
Der Anspruch auf ein Zwischenzeugnis setzt nach § 35 Abs. 3 TVöD voraus, dass Beschäftigte einen triftigen Grund geltend machen können. Als triftig ist ein Grund anzuerkennen, wenn dieser bei verständiger Betrachtungsweise den Wunsch der Beschäftigten als berechtigt erscheinen lässt, weil das Zwischenzeugnis geeignet ist, den mit ihm angestrebten Erfolg zu fördern
In der Literatur und von der Rechtsprechung anerkannte Gründe sind:
-   die Suche nach einem neuen Arbeitsplatz bzw. die Bewerbung auf eine andere Stelle
-   geplante Fort- und Weiterbildung,
-   längere Arbeitsunterbrechungen (etwa durch Sonderurlaub, Elternzeit, Antritt von Wehr- und Zivildienst, Übernahme eines politischen Mandats), Übernahme neuer Funktionen und Tätigkeiten
-   vom Arbeitgeber beabsichtigte Kündigung oder Änderungskündigung
-   Tätigkeits- bzw. Vorgesetztenwechsel (zuletzt: BAG vom 20.5.2020 – 7 AZR 100/19 – ZTR 2020, 59), bevorstehende Versetzung oder Abordnung, Betriebsübergang (§ 613a BGB),
-   in Betracht können auch besondere Umstände im sozialen Umfeld der Beschäftigten kommen wie z. B. Vorlage bei Gerichten und Behörden, Bewerbung um eine Wohnung, Stellung eines Kreditantrags).

Nerostar

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Antw:Zwischenzeugnis beantragen - bekommt man auch eins?
« Antwort #5 am: 17.06.2023 12:17 »
Danke für die zahlreichen Antworten! Ich habe schon befürchtet, dass ich einen Grund nennen muss. In Abs. 4 des § 35 TVöD steht, dass dieses unverzüglich auszustellen ist. Was bedeutet das genau? Oder ist das wie immer Auslegungssache?

Jedenfalls werde ich das jetzt beantragen und einen Grund nennen.

McOldie

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Antw:Zwischenzeugnis beantragen - bekommt man auch eins?
« Antwort #6 am: 17.06.2023 12:28 »
Die Ausstellung des in § 35 genannten Zeugnisses hat unverzüglich zu erfolgen. Der Arbeitgeber hat seiner Verpflichtung also ohne schuldhaftes Zögern (§ 121 Abs. 1 Satz 1 BGB) nachzukommen, sobald Beschäftigte ihren Anspruch geltend machen. Unverzüglich ist nicht gleichbedeutend mit sofort; dem Arbeitgeber steht somit eine angemessene Überlegungsfrist zu. Eine verspätete Zeugniserteilung kann grundsätzlich einen Schadensersatzanspruch des Beschäftigten auslösen, allerdings sind die Anforderungen an die Darlegungs- und Beweislast recht hoch.
Man kann von folgenden Werten ausgehn:
Ein einfaches Zeugnis ist innerhalb weniger Tage auszustellen.
Ein qualifiziertes Zeugnis muss innerhalb von maximal 2 bis 3 Wochen erteilt werden


EvtlAnwärter

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Antw:Zwischenzeugnis beantragen - bekommt man auch eins?
« Antwort #7 am: 18.06.2023 12:41 »
Verlange einfach eines mit der Begründung, Du möchtest über Deine Leistungen Feedback erhalten wollen.
Das ist am unauffälligsten.
Oder halt Vorgesetztenwechsel.

Sollte Dir der Arbeitgeber dann zeitnah keines ausstellen (wollen), weißt Du dass es eh der falsche Arbeitgeber ist.
Kein AG kann einen AN aufhalten.

Britta2

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Antw:Zwischenzeugnis beantragen - bekommt man auch eins?
« Antwort #8 am: 19.06.2023 08:55 »
Verlange einfach eines mit der Begründung, Du möchtest über Deine Leistungen Feedback erhalten wollen.
Das ist am unauffälligsten.

Genau DAS hatte ich gemeint (und vor Jahren selbst gemacht - im Nachhinein war es damals ein großes Glück weil im perfekten Moment - kurz danach Wechsel Vorgesetzter und Arbeitsbereich, zu dem Zeitpunkt aber nicht bekannt!) --- vielleicht besteht ja auch ein winziger Unterschied zwischen "ich fordere mit Verweis auf §§§" und "ich bitte darum" ... Der Ton macht die Musik!

Schmitti

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Antw:Zwischenzeugnis beantragen - bekommt man auch eins?
« Antwort #9 am: 19.06.2023 09:24 »
Das ist am unauffälligsten.
Ich glaube nicht, dass das wirklich unauffällig ist. Denn so häufig kommt der Fall wohl auch nicht vor, dass jemand ohne jeden weiteren Verwendungszweck ein Zeugnis nur zum allgemeinen Feedback haben will. Am besten, wenn auch aus der Mode gekommen, ist und bleibt Offenheit. Jemand will wechseln, ja mein Gott, auch wenn manche Vorgesetzte vielleicht noch lernen müssen das Arbeitnehmerfluktuationen normal sind, mit offenen Karten spielen und gut ist.