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Amtsangemessene Beschäftigung
SwenTanortsch:
Wie bei den meisten Lebenssachverhältnissen, sobald sie verrechtlicht werden, dürfte es auf die konkreten Bedingungen ankommen, unter denen die höherwertige Tätigkeit von dem Beamten verlangt wird; denn wie Du selbst schreibst, ist eine dauerhaft höherwertige Tätigkeit vom Beamten nicht zu verlangen, sofern diese nicht seinem Statusamt entspricht. Zu einer entsprechenden vorübergehenden Tätigkeit wird er aber wohl insbesondere dann nicht verpflichtet werden können, denke ich, wenn sich diese Verpflichtung als nicht verhältnismäßig herausstellt. Von daher dürfte sich die Frage, solange Du die Verhältnisse, unter denen sie sich stellt, nicht weiter konkretisierst, hier kaum beantworten lassen. Denn auch deshalb, um mittels Konkretisierung den Sachverhalt und seine ggf. rechtliche Problematik hinreichend erkennbar zu machen, sieht die Verwaltungsgerichtsordnung in § 117 verpflichtend vor, dass im gerichtlichen Urteil der Tatbestand, also der Sach- und Streitstand, unter Hervorhebung der gestellten Anträge seinem wesentlichen Inhalt nach gedrängt darzustellen ist, sodass im Anschluss die Entscheidungsgründe sachlich nachzuvollziehen sind bzw. aus Sicht des Rezipienten sachlich nachvollzogen werden können.
Ergo: Ob Dir das Forum bei der Beantwortung der Frage helfen kann, wird sich nach der Konkretisierung des Sachverhalts zeigen - ohne sie werden wir hier über allgemeine Erwägungen kaum herauskommen, schätze ich.
Bastel:
--- Zitat von: Tagelöhner am 18.06.2023 08:03 ---Wird ja immer lustiger hier...Anspruch auf amtsangemessene Beschäftigung kenne ich bislang nur im Zusammenhang, dass ein Beamter dauerhaft nicht für Aufgaben und Tätigkeiten unterhalb seines Statusamtes eingesetzt werden darf.
Wenn diese Begrifflichkeit jetzt sogar schon dafür verwendet werden soll, höherwertigere Aufgaben/Tätigkeiten abzulehnen, ist das natürlich Wasser auf die Mühlen des üblichen Beamtenbashings (dann aber zurecht). Beschäftigte Dich lieber auch nochmal mit den sogenannten althergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums wie z.B. das besondere Dienst- und Treueverhältnis.
--- End quote ---
Genau. Der Staat stellt nur noch A3 ein und weist ihnen A13H-A15 Dienstposten zu.
DrStrange:
Der Tagelöhner wieder.
Einfach ignorieren!
xap:
Ich kann immer nur wieder exzessiven Gebrauch der Ignorier-Liste empfehlen. Das schon den eigenen Puls.
Thomber:
Bin ja kein Personaler aber weiß, dass ein Beamter (in Berlin) z.b. bis zu 18 Monate eine höherwertige Tätigkeit übernehmen muss, OHNE dafür eine Zulage zu erhalten.
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