, dann bitte, wo die Wertigkeit für diese Tätigkeiten (Sicherheit) im TV-L offiziell geschrieben steht. Allein darum ging es mir.
Die Wertigkeit einer Tätigkeit (Sicherheit) ist nirgends im TV-L erfasst.
Wenn ich jetzt mal davon ausgehen, dass die Tätigkeiten unter 22.3 Technische Assistenten der Anlage A fallen, dann wäre zu prüfen, ob das Gefahren Kataster eine entsprechender Tätigkeit ist,
"die schwierige Aufgaben erfüllen, die ein besonders hohes Maß an Verantwortlichkeit erfordern."Falls ja, dann wäre diese Tätigkeit 9b und wenn sie einen Umfang von 50% der Zeit hat (was arg zu bezweifeln wäre) dann würde es eingruppierungsrelevant werden. Bei so um die 25% wäre es die 9a
Gleiches gilt für das Erstellen von Betriebshandbüchern.
Wenn man jedoch darlegen könnte, dass für diese Tätigkeiten die CTA Ausbildung nicht reicht, sondern ein Studium notwendig ist, dann würde man in dem entsprechenden Abschnitt der EGO schauen.