Wie gesagt: Dein AG hat nur eine unbedeutende Rechtsmeinung, wenn er sagt, dass er dir keine EG9a geben kann.
So wie er eine unbedeutende Rechtsmeinung hätte, wenn er dir eine 9a gibt.
Beides kann richtig oder falsch sein, das kann nur ein Gericht abschließend klären.
Wenn du also nicht gewillt bist für die EG8 diesen Job auszuüben, dann kann der AG dir natürlich die 9a geben (ob es die korrekte Eingruppierung ist oder nicht), denn er hätte zumindest einen vordergründig plausible Erklärung für diese Rechtsmeinung.
Und wenn nicht, dann hast du immerhin 2 Möglichkeiten: Den Job für diesen preis nicht machen und der AG kann sich jemanden anderes suchen.
Oder den Job antreten, ermitteln, was die tatsächlichen auszuübenden Tätigkeiten sind, sich eine eigene Rechtsmeinung bilden und wenn diese zur 9a führt, dieses vom Gericht bestätigen lassen, oder eines besseren belehrt zu werden.
Und tarifliche Eingruppierung ist nicht machbar, sondern Eingruppierung ergibt sich aus den auszuübenden Tätigkeiten. Eine Bezahlung nach 9a ist jedoch locker machbar, auch wenn die korrekte Eingruppierung eg8 ist, was möglichweise der Fall ist bei deinen Kollegen mit wenig CNC die 9a überwiesen bekommen.
Und Teil 1 ist natürlich sinnvoll, weil es auch Beschäftigte gibt die nicht in Lehr-, Forschungs- und Materialprüfungseinrichtungen sind.
Bei deiner Problematik ist doch alleinig die Frage welcher Teil der EGO für die CNC Tätigkeiten anzuwenden ist.