Autor Thema: Eingruppierung TV-L; Tätigkeitsmerkmale  (Read 2761 times)

ohti

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Eingruppierung TV-L; Tätigkeitsmerkmale
« am: 19.06.2023 10:48 »
Hallo,

Ich bin aktuell in E8 eingruppiert. Jetzt übernehme ich eine Werkstatt in einer Universität.
Ausstattung auch 2 CNC Fräsmaschen (3 Achs und 5 Achs). Beide Maschinen werden auch über CAM programmiert.
Dann eine Computergesteuerte Wasserstrahlschneidmaschine.
Meine Ausbildungen: Mechaniker (3,5 Jahre Ausbildung) und staatlich gepr. Techniker Maschienenbau.

Laut Dienstelle sei eine E9 nicht möglich.

In Anlage A des TV-L, steht unter 2.1 (S. 254), dass unter Abs. 1 und Abs. 2 eine 9a möglich wäre.

2.1. Abs. 1 ist für CNC Maschinen.
2.2. Abs. 2 für Lasermaschinen. Die Wasserstrahl ist aber auch so. (CAD und Programmierung am PC).

Die 5-Achs CNC Maschine wurde erst für 400000€ gekauft.

Laut Personalrat zählt hier Anlage A nicht.
Es wäre "3.5 Beschäftigte in Lehr-, Forschungs- und Materialprüfungseinrichtungen"

So müsste ich eigentlich die Maschinen stehen lassen. Es ist wohl besser 400000€ sinnlos rumstehen zu lassen, als ordentlich zu bezahlen. Mit meiner E8/6  muss ich hier am Wohnort aufstocken.

Hier nun meine Frage:
Ist 2.1 für mich anwendbar? Oder zählt hier für eine Werkstatt 3.5 und CNC bleibt außen vor. Zumal 3.5. für andere Berufe mit 3 Jähriger Ausbildung sind. Auch sind die Tätigkeiten hier eher Labor.


MoinMoin

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Antw:Eingruppierung TV-L; Tätigkeitsmerkmale
« Antwort #1 am: 19.06.2023 12:45 »
Ich persönlich tendiere dazu, deine Zeitanteile an der CNC auch entsprechend als 9a zu betrachten, ob du damit insgesamt auf die 9a kommst hängt davon ab welche Tätigkeiten und Zeitanteile es sind.

Die restliche Zeit dürfte aus 3.5 kommen und da uU nur eg7 sein.

Aber im Kern kann das wohl nur eine Gericht klären, oder aber du erklärst dem  Ag, dass du für die EG8 wieder gehen wirst und die Uni sich jemanden anderes suchen muss.


ohti

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Antw:Eingruppierung TV-L; Tätigkeitsmerkmale
« Antwort #2 am: 20.06.2023 08:21 »
Wir haben fürchterliche Personalnot. Letztes Jahr nur 27% der offenen Stellen neu belegt. Mein Kollege hatte E9a. Und hat gekündigt. Es gibt Kollegen welche für wenig CNC die E9a haben. Ich habe viele arbeiten mit CNC und die Wasserstrahl welche auch Geld erwirtschaftet.
Für mich war nur die Frage ob E9 machbar wäre. Eventuell mit Klage. Ansonsten wäre der TV-L Teil 1 sinnlos.

MoinMoin

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Antw:Eingruppierung TV-L; Tätigkeitsmerkmale
« Antwort #3 am: 20.06.2023 08:45 »
Wie gesagt: Dein AG hat nur eine unbedeutende Rechtsmeinung, wenn er sagt, dass er dir keine EG9a geben kann.
So wie er eine unbedeutende Rechtsmeinung hätte, wenn er dir eine 9a gibt.
Beides kann richtig oder falsch sein, das kann nur ein Gericht abschließend klären.

Wenn du also nicht gewillt bist für die EG8 diesen Job auszuüben, dann kann der AG dir natürlich die 9a geben (ob es die korrekte Eingruppierung ist oder nicht), denn er hätte zumindest einen vordergründig plausible Erklärung für diese Rechtsmeinung.

Und wenn nicht, dann hast du immerhin 2 Möglichkeiten: Den Job für diesen preis nicht machen und der AG kann sich jemanden anderes suchen.
Oder den Job antreten, ermitteln, was die tatsächlichen auszuübenden Tätigkeiten sind, sich eine eigene Rechtsmeinung bilden und wenn diese zur 9a führt, dieses vom Gericht bestätigen lassen, oder eines besseren belehrt zu werden.

Und tarifliche Eingruppierung ist nicht machbar, sondern Eingruppierung ergibt sich aus den auszuübenden Tätigkeiten. Eine Bezahlung nach 9a ist jedoch locker machbar, auch wenn die korrekte Eingruppierung eg8 ist, was möglichweise der Fall ist bei deinen Kollegen mit wenig CNC die 9a überwiesen bekommen.

Und Teil 1 ist natürlich sinnvoll, weil es auch Beschäftigte gibt die nicht in Lehr-, Forschungs- und Materialprüfungseinrichtungen sind.

Bei deiner Problematik ist doch alleinig die Frage welcher Teil der EGO für die CNC Tätigkeiten anzuwenden ist.

ike

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Antw:Eingruppierung TV-L; Tätigkeitsmerkmale
« Antwort #4 am: 21.06.2023 11:42 »
Lage: wir haben einen Arbeitnehmermarkt, anders gesagt: Fachkräftemangel.
Lösung: woanders bewerben, mehr verdienen und glücklich sein.

MoinMoin

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Antw:Eingruppierung TV-L; Tätigkeitsmerkmale
« Antwort #5 am: 21.06.2023 13:45 »
Lage: wir haben einen Arbeitnehmermarkt, anders gesagt: Fachkräftemangel.
Lösung: woanders bewerben, mehr verdienen und glücklich sein.
Alternative: AG sagen was man verdienen möchte und es ein AG Problem sein lassen, wie er das hinbekommt.