Autor Thema: Höhergruppierung über mehrere Stufen  (Read 3257 times)

Okidoki

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Höhergruppierung über mehrere Stufen
« am: 20.06.2023 09:05 »
Hallo zusammen,

im Zusammenhang mit den Höhergruppierungen von E6 nach E9a kann ich kaum nachvollziehen, wohin ich da gerate. Ich bin seit 1.1.2014 von E5/6 nach E6/6 eingestuft. Da nun die Korrektur erfolgt, hätte ich zum 1.1.14 also in 9 eingestuft werden müssen. Mein AG sagt nun, ich rutsche in E9/Stufe 2/Laufzeit 0. ich habe aber gelesen, dass man bei einem Sprung über mehrere Stufen rechnerisch erst in 7, dann in 8, dann in 9 kommt. Somit käme ich in E9 Stufe 3. Wobei die Liste die Gruppe 7 enthält, ich dachte die gibt es im TV L gar nicht mehr. Weiss jemand in welcher Stufe ich sein müsste?
Und wenn ich das weiter hochrechne gab es erst 9, dann 9k und dann 9a. Das ist mit den Laufzeiten so unübersichtlich, dass ich gar nicht klar komme, wo ich dann letztendlich 2023 lande. Zumal es heisst, dass man die Laufzeit in 9k angerechnet bekommt und dort auch die Zulage mitzählt. Kann mir jemand helfen? lieben Dank!
« Last Edit: 20.06.2023 09:17 von Okidoki »

cyrix42

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Antw:Höhergruppierung über mehrere Stufen
« Antwort #1 am: 20.06.2023 10:46 »
Moin,

wenn ich den Sachverhalt richtig verstehe, dann lag bei dir ein Eingruppierungs-Irrtum vor und anstatt der zum 1.1.2014 erfolgten Höhergruppierung in die E6 fand damals eine in die E9 mit verlängerter Stufenlaufzeit statt, was nun nachträglich und rückwirkend korrigiert werden soll. Ist dies so weit richtig?

Wenn dem so ist, dann hätte die damalige Höhergruppierung von der E5/6 (via E6/5, E7/4 und E8/3) in die E9/2 geführt, sodass dann dort zum 1.1.2014 du mit Stufe 2 und neu startender Stufenlaufzeit deine neuen Aufgaben übernommen hättest. Bis zum 1.1.2019 hättest du die 5 Jahre verlängerte Stufenlaufzeit der Stufe 2 absolviert und wärest in die Stufe 3 aufgestiegen, wobei auch zum 1.1.2019 anschließend die Überleitung in die E9a/4 mit startender geschehen wäre. (Dies bezieht sich alles darauf, wenn deine Stelle aus dem BAT übergeleitet wurde, also dem ehemaligen Angestellten-Bereich zuzuordnen war.) Zum 1.1.2023 wäre dann die Laufzeit der Stufe 4 absolviert worden und seit dem 1.1.2023 stünde das Entgelt der E9a Stufe 5 zu. Nach tariflicher Ausschlussfrist stünde weiterhin zusätzlich das zu wenig gezahlte Gehalt der letzten 6 Monate zu, während alles andere leider "verjährt" ist.

Anders sieht es aus, wenn erst jetzt -- also nicht rückwirkend -- eine Höhergruppierung aus der E5/6 oder E6/6 stattfinden soll, weil erst jetzt die Änderung der Tätigkeitsmerkmale zu einer neuen Eingruppierung führt. Dann würde die Höhergruppierung (via E7/5 und E8/4) in die E9a/3 führen, wobei bei Start in der E6/6 statt des Entgelts der E9a/3 dass der E6/6 zuzüglich des Garantiebetrags von 180€/Monat zu zahlen wäre (bezogen auf eine Vollzeitstelle).

Ich hoffe, dies hilft weiter.

MoinMoin

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Antw:Höhergruppierung über mehrere Stufen
« Antwort #2 am: 20.06.2023 11:03 »
Hallo zusammen,

im Zusammenhang mit den Höhergruppierungen von E6 nach E9a kann ich kaum nachvollziehen, wohin ich da gerate. Ich bin seit 1.1.2014 von E5/6 nach E6/6 eingestuft.
2014 wäre man doch von der E5/6 nach E6/5  höhergruppiert worden. Wieso 6?

Okidoki

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Antw:Höhergruppierung über mehrere Stufen
« Antwort #3 am: 20.06.2023 11:54 »
Hallo zusammen,

im Zusammenhang mit den Höhergruppierungen von E6 nach E9a kann ich kaum nachvollziehen, wohin ich da gerate. Ich bin seit 1.1.2014 von E5/6 nach E6/6 eingestuft.
2014 wäre man doch von der E5/6 nach E6/5  höhergruppiert worden. Wieso 6?

Sorry war ein Schreibfehler

Okidoki

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Antw:Höhergruppierung über mehrere Stufen
« Antwort #4 am: 20.06.2023 12:00 »
Moin,

wenn ich den Sachverhalt richtig verstehe, dann lag bei dir ein Eingruppierungs-Irrtum vor und anstatt der zum 1.1.2014 erfolgten Höhergruppierung in die E6 fand damals eine in die E9 mit verlängerter Stufenlaufzeit statt, was nun nachträglich und rückwirkend korrigiert werden soll. Ist dies so weit richtig?

Wenn dem so ist, dann hätte die damalige Höhergruppierung von der E5/6 (via E6/5, E7/4 und E8/3) in die E9/2 geführt, sodass dann dort zum 1.1.2014 du mit Stufe 2 und neu startender Stufenlaufzeit deine neuen Aufgaben übernommen hättest. Bis zum 1.1.2019 hättest du die 5 Jahre verlängerte Stufenlaufzeit der Stufe 2 absolviert und wärest in die Stufe 3 aufgestiegen, wobei auch zum 1.1.2019 anschließend die Überleitung in die E9a/4 mit startender geschehen wäre. (Dies bezieht sich alles darauf, wenn deine Stelle aus dem BAT übergeleitet wurde, also dem ehemaligen Angestellten-Bereich zuzuordnen war.) Zum 1.1.2023 wäre dann die Laufzeit der Stufe 4 absolviert worden und seit dem 1.1.2023 stünde das Entgelt der E9a Stufe 5 zu. Nach tariflicher Ausschlussfrist stünde weiterhin zusätzlich das zu wenig gezahlte Gehalt der letzten 6 Monate zu, während alles andere leider "verjährt" ist.

Anders sieht es aus, wenn erst jetzt -- also nicht rückwirkend -- eine Höhergruppierung aus der E5/6 oder E6/6 stattfinden soll, weil erst jetzt die Änderung der Tätigkeitsmerkmale zu einer neuen Eingruppierung führt. Dann würde die Höhergruppierung (via E7/5 und E8/4) in die E9a/3 führen, wobei bei Start in der E6/6 statt des Entgelts der E9a/3 dass der E6/6 zuzüglich des Garantiebetrags von 180€/Monat zu zahlen wäre (bezogen auf eine Vollzeitstelle).

Ich hoffe, dies hilft weiter.

Ja ist rückwirkend zu korrigieren. Danke für die ausführliche Antwort. Sind da auch die Laufzeiten von 9k schon berücksichtigt?

cyrix42

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Antw:Höhergruppierung über mehrere Stufen
« Antwort #5 am: 20.06.2023 23:01 »
Sind da auch die Laufzeiten von 9k schon berücksichtigt?

Wenn dem so ist, dann hätte die damalige Höhergruppierung von der E5/6 (via E6/5, E7/4 und E8/3) in die E9/2 geführt, sodass dann dort zum 1.1.2014 du mit Stufe 2 und neu startender Stufenlaufzeit deine neuen Aufgaben übernommen hättest. Bis zum 1.1.2019 hättest du die 5 Jahre verlängerte Stufenlaufzeit der Stufe 2 absolviert und wärest in die Stufe 3 aufgestiegen, wobei auch zum 1.1.2019 anschließend die Überleitung in die E9a/4 mit startender geschehen wäre. (Dies bezieht sich alles darauf, wenn deine Stelle aus dem BAT übergeleitet wurde, also dem ehemaligen Angestellten-Bereich zuzuordnen war.) Zum 1.1.2023 wäre dann die Laufzeit der Stufe 4 absolviert worden und seit dem 1.1.2023 stünde das Entgelt der E9a Stufe 5 zu.

Die Hervorhebungen in meinem obigen Beitrag sollten deine Frage beantworten: Ja, die anderslautenden Stufenlaufzeiten der "EG 9 mit verlängerten Stufenlaufzeiten" (umgangssprachlich "kleine EG9") sind hierbei berücksichtigt.

Okidoki

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Antw:Höhergruppierung über mehrere Stufen
« Antwort #6 am: 21.06.2023 07:45 »
@zyrix42: Herzlichen Dank für Deine Mühe.

Bagirabalu

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Antw:Höhergruppierung über mehrere Stufen
« Antwort #7 am: 21.06.2023 11:38 »
Hallo,

könnte ich dazu auch eine Frage stellen? Cyrix42 hat das alles so toll erklärt, ich komme mit meiner Berechnung aber nicht weiter.

Ich selbst habe ab 02/2015 höherwertige Tätigkeiten übernommen und war damals in E6/4 eingruppiert. Vielleicht weiß jemand auch dazu eine Berechnung in die E9a? Bin mir nicht sicher mit der Stufenzuordnung.

LG
Babsi

ISN

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Antw:Höhergruppierung über mehrere Stufen
« Antwort #8 am: 21.06.2023 11:59 »
Wenn dir im Februar 2015 dauerhaft Tätigkeiten der EG 9 übertragen wurden, bist du in EG 9 Stufe 2 höhergruppiert worden. Ich nehme an, dass es die sogenannte kleine EG 9 war. Zum 01.01.2019 wurdest du in die EG 9a übergeleitet, müsstest dort inzwischen in Stufe 4 sein und ab Februar 2024 in Stufe 5 sein. Schau mal, ob in deiner Gehaltsmitteilung bei der Stufe ein Datum steht. Dort müsste eigentlich 02.2014 stehen, falls deine Bezügestelle mit KIDICAP arbeitet.

Bagirabalu

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Antw:Höhergruppierung über mehrere Stufen
« Antwort #9 am: 21.06.2023 12:24 »
Vielen Dank auch dir ISN. Genau so hatte ich das vermutet, jetzt bin ich gespannt, was die Geschäftsleitung draus macht. Danke dir ..

Ang2008

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Antw:Höhergruppierung über mehrere Stufen
« Antwort #10 am: 23.06.2023 07:02 »
Eine höher Gruppierung klingt zwar nett, ist aber oft mit finanziellen Verlusten verbunden. Zwei Monate vor meiner Höherstufung wurde ich höher gruppiert. Mit dem Ergebnis, dass ich schlechter verdiene wie vorher. Mir war nicht bewusst, dass man nach einer Beförderung schlechter verdienen kann wie zuvor.
 In der freien Wirtschaft wäre das nicht möglich.
Leider hat man als Angestellte(r) im öffentlichen Dienst hier zu wenig Möglichkeit Einspruch zu erheben.ü

Umlauf

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Antw:Höhergruppierung über mehrere Stufen
« Antwort #11 am: 23.06.2023 07:28 »
Deswegen muss man etwas informiert sein. Ich habe bei meiner letzten HG mit der Personalverwaltung die HG um 3 Monate geschoben. Hat mir viel Geld erhalten. Man war sogar dankbar für den Hinweis.

MoinMoin

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Antw:Höhergruppierung über mehrere Stufen
« Antwort #12 am: 23.06.2023 07:43 »
Eine höher Gruppierung klingt zwar nett, ist aber oft mit finanziellen Verlusten verbunden. Zwei Monate vor meiner Höherstufung wurde ich höher gruppiert. Mit dem Ergebnis, dass ich schlechter verdiene wie vorher. Mir war nicht bewusst, dass man nach einer Beförderung schlechter verdienen kann wie zuvor.
 In der freien Wirtschaft wäre das nicht möglich.
Leider hat man als Angestellte(r) im öffentlichen Dienst hier zu wenig Möglichkeit Einspruch zu erheben.ü
Sorry, keiner deiner obigen Sätze ist korrekt oder entspricht der Wahrheit.

Leider wissen Angestellte(r) im öffentlichen Dienst zu wenig, was für einen Vertrag sie unterschrieben haben.
Und können leider weder rechnen noch kalkulieren.
Es ist mitnichten so, dass eine HG oft mit finanziellen Verlusten verbunden ist.
Es gibt seltene Fälle wo das der Fall ist, ausnahmslos sind es Fälle wo die HG und deren Break Even Point zu nahe an der Rente liegt.

Es gibt wenige Fälle wo der Break Even 2-7 Jahre in der Zukunft liegt.
Und es gibt keinen einzigen Fall, wo der AN nicht selber Schuld hat, dass das so gekommen ist!
Deine Möglichkeit Einspruch zu erheben wäre es gewesen, die einvernehmliche Vertragsänderung (der Höhergruppierung) zu widersprechen und sie auf die Zukunft verlegen zu lassen.