Beamte und Soldaten > Beamte der Länder

[HE] Wartezeit Beförderung von A10 nach A11

<< < (2/5) > >>

Matze1986:

--- Zitat von: Der Obelix am 20.06.2023 14:36 ---Aus einer Rechtswidrigkeit lässt sich kein eigener Rechtsanspruch herleiten.

Auch so ein Rechtsinstitut dass bekannt sein sollte.......

--- End quote ---

Wie kommen Sie auf Rechtswidrigkeit?

was_guckst_du:
..es gibt die gesetzliche Mindestwartezeit....darüber hinausgehende Wartezeiten sind durchaus üblich...

...die Mindestwartezeiten sind in den jeweiligen Landesbeamtengesetzen bzw entsprechend beim Bund geregelt...

EinMecklenburger:
In MV darf man mit 9-15 Jahren rechnen

Thomber:

--- Zitat von: Matze1986 am 20.06.2023 14:37 ---
--- Zitat von: Der Obelix am 20.06.2023 14:36 ---Aus einer Rechtswidrigkeit lässt sich kein eigener Rechtsanspruch herleiten.

Auch so ein Rechtsinstitut dass bekannt sein sollte.......

--- End quote ---

Wie kommen Sie auf Rechtswidrigkeit?

--- End quote ---



--- Zitat von: Matze1986 am 20.06.2023 14:37 ---
--- Zitat von: Der Obelix am 20.06.2023 14:36 ---Aus einer Rechtswidrigkeit lässt sich kein eigener Rechtsanspruch herleiten.

Auch so ein Rechtsinstitut dass bekannt sein sollte.......

--- End quote ---

Wie kommen Sie auf Rechtswidrigkeit?

--- End quote ---



Ich nehme an, dass der dicke Gallier davon ausgeht, dass die geschilderte Beförderung (nach einem Jahr) unrechtmäßig war.

xap:
Uff. Beim Bund jeweils 2 Jahre bis A12. Zumindest wenn die Beurteilung stimmte.

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

[*] Previous page

Go to full version