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[HE] Wartezeit Beförderung von A10 nach A11

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was_guckst_du:
...Stellenbündelung wie beim Bund oder Land (wo durchbefördert werden kann), kennt man bei den Kommunen nicht...

...dort wird nicht befördert, wenn man keine entsprechende Stelle hat...und das kann dann schonmal dauern...

Thomber:

--- Zitat von: was_guckst_du am 20.06.2023 14:58 ---...Stellenbündelung wie beim Bund oder Land (wo durchbefördert werden kann), kennt man bei den Kommunen nicht...

...dort wird nicht befördert, wenn man keine entsprechende Stelle hat...und das kann dann schonmal dauern...

--- End quote ---


Ich darf ergänzen:   Unterhalb von BUND bleibst du auf deiner A9 schön bis zur Pensionierung sitzen. Niemanden interessiert dein berufliches Fortkommen. Jeder muss selbst sehen, wo er/sie/es bleibt. (so, wie halt "draußen" auch)

Organisator:

--- Zitat von: Matze1986 am 20.06.2023 14:36 ---anderer Dienstherr, andere Wartezeiten.
Beim Bund wartet man in der Regel 3 Jahre.
Ist halt so.

--- End quote ---

Wenn "Bund" die unterschiedlichen Bundesbehörden meint, muss ich widersprechen. Je nach Behörde und Beförderungswilligkeit und -reife beträgt die Wartezeit zwischen der gesetzlichen Mindestfrist von einem Jahr bis unendlich. Von Behörde zu Behörde völlig unterschiedlich.

sheriff1978:
danke für Eure rege Beteiligung. :)  Also gehe ich mal von mindestens 2 Jahren aus laut § 21 hessisches Beamtengesetz. Hätte ja sein können das ich irgendeine Sonderregelung übersehen habe..

in MV 9-15 Jahre  :o :o :o

EiTee:
Die Zeit in der keine Beförderung stattfinden darf, leitet im Umkehrschluss nicht her, wann befördert wird.

Wenn Du 2 Jahr zu warten hast, bis eine Beförderung zulässig wäre, heißt dies nicht, dass Du nach 2 Jahren befördert wird. Dies kann dann auch 10 Jahre dauern oder niemals passieren.

Einen Anspruch auf Beförderung gibt es nicht!

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