Es gibt keinen Antrag auf Höhergruppierung. Du musst dafür sorgen das der Arbeitgeber dir Tätigkeiten der E12 überträgt.
Danke, habe ich verstandene.
Wenn ich in E10 S6 eingestuft bin und möchte in E12 Eingruppiert werden. Behalte ich die Stufe? (Ich weis: Es gibt bei einem Antrag auf Höhergruppierung keine feste Formulierung.)
Viele Grüße
Im TVöD Bund wird stufengleich höhergruppiert.
Man verliert seine Stufenlaufzeiten, was bei der Stufe 6 egal ist, solange keine Stufe 7 eingeführt wird
Und keine Ahnung was da im § 26 Abs. 1 TVÜ-Bund drin steht, aber Ü dürfte für Überleitung stehen und du wirst nicht übergeleitet.
Wenn du mehr als die EG10 haben willst, dann musst du den AG davon überzeugen, dass es
a) Tätigkeiten im Hause gibt die der EG12 entsprechen
b) Diese Tätigkeiten im ausreichendem Umfang benötigt werden.
c) Er dir diese Tätigkeiten überträgt, damit du entsprechend eingruppiert wirst.
Alternative:
Du musst den AG davon überzeugen, dass deine Tätigkeiten der EG12 entsprechen und du höhergruppiert wirst.
Alternative:
Du musst den Ag davon überzeugen, dass du egal was du für auszuübenden Tätigkeiten und deren tariflichen Wertigkeit hast. Der Ag dir über oder außertariflich die EG12 zahlen sollte, damit du bleibst: Wie er es begründet sein Problem.
Viele Erfolg morgen.