Autor Thema: Quereinsteiger mit AL 1 Lehrgang, Fragen  (Read 2078 times)

Hans007

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Quereinsteiger mit AL 1 Lehrgang, Fragen
« am: 21.06.2023 08:56 »
Hallo,

Ich bin hier ganz frisch und beschäftige mich erst seit kurzem mit dem öffentlichen Dienst. Ich habe mich auf eine Stelle in einer Kommune in Niedersachsen als Quereinsteiger in der Verwaltung beworben. Sollte diese Stelle es nicht werden würde ich mich auf eine andere Stelle bewerben.

Die Stelle beinhaltet den 2 jährigen Lehrgang A1 zum Verwaltungswirt und ist mit EG 5 TVöD vergütet.

1. Ich bin 38 und gelernter Kaufmann und mich würde Interessieren ob ich erst in Stufe 1 eingruppiert werde oder ob es die Möglichkeit gibt, höher gestuft zu werden und wenn ja wie hoch.

2. Die Stelle ist als Angestelltenverhältnis ausgeschrieben ich habe aber mehrfach gelesen das man als Verwaltungswirt eigentlich als Beamter gilt, was auch mein Ziel wäre. Habe ich die Möglichkeit in meinem Alter überhaupt verbeamtet zu werden und wie würde das am schnellsten gehen?

Gruß
Hans



DoB

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Antw:Quereinsteiger mit AL 1 Lehrgang, Fragen
« Antwort #1 am: 21.06.2023 10:48 »
Moin,

normalerweise wirst du in der Stufe 1 eingruppiert. Es sei denn es wird dir Erfahrung anerkannt, das solltest du aber vorher mit der Personaldienststelle klären.

Der A1 in Niedersachen ist quasi das nachholen der Verwaltungsfachangestelltenausbildung, nur nennt es sich anders das die Fächer sich teilweise unterscheiden. Es gibt z.B. keine allgemeinen Fächer wie Deutsch oder Englisch. Dafür aber einen größeren BWL und VWL anteil (ist als Kaufmann nicht schwer). Auch die Prüfungen unterscheiden sich. Bei A1 ist die mündlich Prüfung in Nds. in Gruppen mit je einer Stunde Dauer pro Fach und in 4 Fächern abzulegen. Beim VFA ist es eher ein Rollenspiel.
Daraus ergibt sich jedoch kein Anspruch auf eine Ernennung zum Beamten. mit 38 würde ich auch erstmal ausrechnen ob sich das lohnt.

Hans007

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Antw:Quereinsteiger mit AL 1 Lehrgang, Fragen
« Antwort #2 am: 22.06.2023 08:49 »
Da der Lehrgang Arbeitszeit ist, sollte das kein großer Nachteil sein und es wäre vermutlich einfacher, sich dann als Verwaltungswirt in anderen Kommunen zu Bewerben?

Meinst du das wegen der PKV ob sich das Lohnt? Ich habe 2 kleine Kinder und ehrlich gesagt musste ich schlucken als ich mal berechnet habe was ich als Beamter verdienen würde.

OrganisationsGuy

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Antw:Quereinsteiger mit AL 1 Lehrgang, Fragen
« Antwort #3 am: 22.06.2023 10:16 »
Da der Lehrgang Arbeitszeit ist, sollte das kein großer Nachteil sein und es wäre vermutlich einfacher, sich dann als Verwaltungswirt in anderen Kommunen zu Bewerben?

Meinst du das wegen der PKV ob sich das Lohnt? Ich habe 2 kleine Kinder und ehrlich gesagt musste ich schlucken als ich mal berechnet habe was ich als Beamter verdienen würde.

Vielleicht unterliege ich einem Denkfehler aber der AL1 ist gleichzustellen mit einem Verwaltungsfachangestellten der AL2 wäre dann gleichzustellen mit dem Verwaltungsfachwirt den du hier erwähnst.

Sprich wenn das Ziel Verwaltungsfachwirt sein soll dann bringt der AL1 nicht das gewünschte Ergebnis.

MoinMoin

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Antw:Quereinsteiger mit AL 1 Lehrgang, Fragen
« Antwort #4 am: 22.06.2023 10:21 »
Bei 15 Jahren förderliche Zeiten kann man dich auch in der Stufe 6 einstellen.
Du musst es nur vorher fordern und einen AG finden, der sonst niemanden findet.
Meinst du das wegen der PKV ob sich das Lohnt? Ich habe 2 kleine Kinder und ehrlich gesagt musste ich schlucken als ich mal berechnet habe was ich als Beamter verdienen würde.
Hast du dir auch mal ausgerechnet, was du als Beamter noch so für Rechte und Verpflichtungen hast?
Oder willst du Beamter nur wegen des Geldes oder der vermeintlichen Sicherheit werden?

DoB

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Antw:Quereinsteiger mit AL 1 Lehrgang, Fragen
« Antwort #5 am: 22.06.2023 11:28 »
Da der Lehrgang Arbeitszeit ist, sollte das kein großer Nachteil sein und es wäre vermutlich einfacher, sich dann als Verwaltungswirt in anderen Kommunen zu Bewerben?

Meinst du das wegen der PKV ob sich das Lohnt? Ich habe 2 kleine Kinder und ehrlich gesagt musste ich schlucken als ich mal berechnet habe was ich als Beamter verdienen würde.

Vielleicht unterliege ich einem Denkfehler aber der AL1 ist gleichzustellen mit einem Verwaltungsfachangestellten der AL2 wäre dann gleichzustellen mit dem Verwaltungsfachwirt den du hier erwähnst.

Sprich wenn das Ziel Verwaltungsfachwirt sein soll dann bringt der AL1 nicht das gewünschte Ergebnis.

Man ist nach Abschluss des AL 1 in Niedersachsen berechtigt den Titel Verwaltungswirt zu tragen. Der ist auf der selben ebene wie der VFA.

OrganisationsGuy

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Antw:Quereinsteiger mit AL 1 Lehrgang, Fragen
« Antwort #6 am: 22.06.2023 11:53 »
Da der Lehrgang Arbeitszeit ist, sollte das kein großer Nachteil sein und es wäre vermutlich einfacher, sich dann als Verwaltungswirt in anderen Kommunen zu Bewerben?

Meinst du das wegen der PKV ob sich das Lohnt? Ich habe 2 kleine Kinder und ehrlich gesagt musste ich schlucken als ich mal berechnet habe was ich als Beamter verdienen würde.

Vielleicht unterliege ich einem Denkfehler aber der AL1 ist gleichzustellen mit einem Verwaltungsfachangestellten der AL2 wäre dann gleichzustellen mit dem Verwaltungsfachwirt den du hier erwähnst.

Sprich wenn das Ziel Verwaltungsfachwirt sein soll dann bringt der AL1 nicht das gewünschte Ergebnis.

Man ist nach Abschluss des AL 1 in Niedersachsen berechtigt den Titel Verwaltungswirt zu tragen. Der ist auf der selben ebene wie der VFA.

Danke für die Info, wie darf man sich bezeichnen wenn man den AL 2 in Niedersachsen absolviert hat?

FGL

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Antw:Quereinsteiger mit AL 1 Lehrgang, Fragen
« Antwort #7 am: 22.06.2023 12:10 »
Danke für die Info, wie darf man sich bezeichnen wenn man den AL 2 in Niedersachsen absolviert hat?
Verwaltungsfachwirt.