Autor Thema: [Allg] Angst vor Kündigung während des Beamtenverhältnisses auf Probe  (Read 2686 times)

Revan

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Hallo zusammen,

ich bin 34 Jahre Jung und arbeite momentan in einem Institut, wo ich die E10 Stufe 3 erhalte. Ich habe nun meinen Antrag auf Verbeamtung abgegeben und dies wird nun von der Personalabteilung geprüft. Für mich ist es auch der letzte Arbeitgeber, weil ich schon in der freien Wirtschaft war und ich die Vor- und Nachteile kenne - sprich ich will bis zur Pension auf dieser Stelle bleiben.

Meine Frage ist folgende:

Meine Chefin und ich vertragen uns leider nicht so gut. Man respekiert sich zwar einigermaßen aber man merkt schon, dass gewisse Steine einen in den Weg gelegt werden. Sie hat auch mit vielen anderen im Institut ärger. Ich habe nun Angst, ob Sie mich in der Probezeit kündigen könnte und willkürlich irgendwelche Dinge erfinden könnte, welche mich belasten würden. Was denkt Ihr, wäre es einfach möglich mich zu kündigen? Weil wenn das der Fall sein sollte, stehe ich mit nichts mehr da. Oder wird man dann wieder in das Tarifverhätniss eingestuft? Was würdet Ihr sagen?
« Last Edit: 23.06.2023 02:44 von Admin2 »

was_guckst_du

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...du bist noch in der Probezeit als Tarifbeschäftigte oder wie ist deine Frage zu verstehen...
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

Revan

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Ich bin schon seit 2 Jahren im Dienst als Tarifangestellter. Meine Antrag auf Verbeamtung wird derzeit geprüft

was_guckst_du

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ok...für den Fall, dass deine Verbeamtung klappt, ist die "Probezeit" nicht zu vergleichen mit der Probezeit als Traifbeschäftigte, in der man ohne Angabe von Gründen gekündigt werden kann...man würde auch nicht gekündigt sondern im Extremfall aus dem Beamtenverhä#ltnis entlassen (hier müssen aber auch entsprechende Gründe vorliegen - weil man von jemanden nicht gemocht wird, zählt nicht dazu)...

...wenn du nach 2 Jahren Beschäftigung in ein Beamtenverhältnis übernommen wirst, wird sich der Dienstherr das auch entsprechend überlegt haben (Zukunftsprognose)...ggfls. können Zeiten auf die Probezeit angerechnet werden...

Gruß aus "Tief im Westen"

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totoughtotame

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ok...für den Fall, dass deine Verbeamtung klappt, ist die "Probezeit" nicht zu vergleichen mit der Probezeit als Traifbeschäftigte, in der man ohne Angabe von Gründen gekündigt werden kann...man würde auch nicht gekündigt sondern im Extremfall aus dem Beamtenverhä#ltnis entlassen (hier müssen aber auch entsprechende Gründe vorliegen - weil man von jemanden nicht gemocht wird, zählt nicht dazu)...

...wenn du nach 2 Jahren Beschäftigung in ein Beamtenverhältnis übernommen wirst, wird sich der Dienstherr das auch entsprechend überlegt haben (Zukunftsprognose)...ggfls. können Zeiten auf die Probezeit angerechnet werden...

Das ist der wichtige Punkt. Wie will man das denn begründen; 2 Jahre als Angestellter konnten wir ihn beschäftigen ( und die Probezeit bestehen lassen), aber als Beamter ist er nicht mehr tragbar... Das würde niemals einer verwaltungsgerichtlichen Überprüfung standhalten, falls nicht irgendwo wirklich der silberne Löffel geklaut wird.

Revan

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Vielen Dank Euch für die Antworten. Das hat mir sehr geholfen.