Autor Thema: IT Eingruppierung - EG noch nach alter EGO?  (Read 1331 times)

Feierabend

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IT Eingruppierung - EG noch nach alter EGO?
« am: 22.06.2023 09:31 »
Hallo zusammen,

bei uns ist eine Stelle für die digitale Forensik bzw. IT-EU frei geworden, die mich interessiert. Die Stellenanzeige dafür ist laut Datum noch aus dem Jahre 2021. Meine Befürchtung ist, dass die Stelle nach der alten EGO bewertet wurde, da diese Stelle EG9b ist, alle anderen vergleichbaren Stellen jedoch EG11.

Wäre eine Einschätzung von einem Personaler hier mit den Aufgaben der Stellenanzeige möglich? Genaue übertragene Tätigkeiten existieren natürlich noch nicht, falls diese sich von der Stellenanzeige unterscheiden.

Klar könnte man auch den zuständigen Personaler bei uns fragen, jedoch sind Themen rundum EGs und Stufen immer mit einer Menge Wartezeit und oft mit Unwissenheit (den Anschein macht es zumindest) verbunden.

Evtl. kann mir da jemand auf die Sprünge helfen.

kumpir

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Antw:IT Eingruppierung - EG noch nach alter EGO?
« Antwort #1 am: 26.06.2023 19:35 »
Falles es sich um Stellen bei der Polizei NRW handelt, hier ganz platt die Verfahrensweise in unserer Behörde:

Die IT-EU, die Cybercrimer, die Digitalen Forensiker usw. wenden IT für ihre Aufgaben an.
Diese Aufgaben sind im Bereich der Ermittlung, Sicherstellung, Datenwiederherstellung...
Diese sind nach der EGO Techniker oder Ingenieur bewertet.

Die ITler, die die Infrastruktur, Server, Switche, Datenbanken usw. als Auftrag haben, sind bei uns mit der EGO IT bewertet.
So ist meines Wissens nach die Auslegung der Arbeitgeber TV-L als auch der Berufsvertretungen.

Gruß vom kumpir
TV-L NRW RBr

MoinMoin

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Antw:IT Eingruppierung - EG noch nach alter EGO?
« Antwort #2 am: 27.06.2023 07:13 »
Die IT-EU, die Cybercrimer, die Digitalen Forensiker usw. wenden IT für ihre Aufgaben an.
Diese Aufgaben sind im Bereich der Ermittlung, Sicherstellung, Datenwiederherstellung...
Diese sind nach der EGO Techniker oder Ingenieur bewertet.
Klingt interessant: In welcher Techniker/Ing Ausbildung sind welche dieser Tätigkeiten Bestandteile der Ausbildung?

Feierabend

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Antw:IT Eingruppierung - EG noch nach alter EGO?
« Antwort #3 am: 27.06.2023 16:28 »
Falles es sich um Stellen bei der Polizei NRW handelt, hier ganz platt die Verfahrensweise in unserer Behörde:

Die IT-EU, die Cybercrimer, die Digitalen Forensiker usw. wenden IT für ihre Aufgaben an.
Diese Aufgaben sind im Bereich der Ermittlung, Sicherstellung, Datenwiederherstellung...
Diese sind nach der EGO Techniker oder Ingenieur bewertet.

Die ITler, die die Infrastruktur, Server, Switche, Datenbanken usw. als Auftrag haben, sind bei uns mit der EGO IT bewertet.
So ist meines Wissens nach die Auslegung der Arbeitgeber TV-L als auch der Berufsvertretungen.

Gruß vom kumpir

Hey, genau um so eine Stelle handelt es sich. Ist echt interessant, wenns bei euch so ist. Das wäre mir neu, wenn es bei uns so ist.

Ich zweifle einfach daran, dass es aktuell richtig eingeordnet ist und habe selbst auch keine Erfahrung bzw. kann nicht einordnen, wie eine Aufgabe zu bewerten ist in Sachen benötigte Fachkenntnisse etc. bezüglich der EGO.

Gibts eine Übersicht, in der Beispiele abgebildet sind, was die Einordnung für Laien erleichtert?


Feierabend

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Antw:IT Eingruppierung - EG noch nach alter EGO?
« Antwort #5 am: 27.06.2023 16:47 »
Dankesehr, ich schaue da später mal rein!

MoinMoin

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Antw:IT Eingruppierung - EG noch nach alter EGO?
« Antwort #6 am: 27.06.2023 16:49 »
Ich würde mal sagen, dass es durchaus von den einzelnen Arbeitsvorgängen abhängt, wo diese einzugruppieren sind.
Der Arbeitsvorgang: Passwörter zurücksetzen wird nicht im Abschnitt 11 der EGO liegen.
und kann mittels entsprechender Software und einer EG3 Bürokraft erledigt werden.
Der Arbeitsvorgang: Benutzerverwaltung (inklusive einrichten, zurücksetzen, verwalten, Rechtemanagment, AD Vertrauensstellungen bla blub...) ist klar IT, obwohl da auch das obige drin sein kann.