Autor Thema: Höhergruppierung im Monat der neuen Stufenlaufzeit  (Read 2030 times)

Mumpel

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Hallo zusammen,

ich hätte eine Frage bzgl. der Höhergruppierung und Stufenlaufzeit.
Ich habe am 11.07.20 meine Ausbildung zur Verwaltungsfachangestellten abgeschlossen. Ich bin in E8 Stufe 1 eingruppiert worden und im Juli 2021 dann in Stufe 2.
Bereits ein Jahr darauf konnte ich den VL II-Lehrgang beginnen, den ich am 12.06.23 abgeschlossen habe.
Nun ist geplant, mich innerhalb meines jetzigen Fachbereiches auf eine höherwertigere Stelle (E 9c) umzusetzen. Die Umsetzung soll zum 01.07.23 erfolgen.
Da ich im Juli 2020 angefangen habe, würde ich im Juli 2023 in die Erfahrungsstufe 3 rutschen. Ich weiß, dass die Höhergruppierung stufengleich erfolgt. Würde ich, sofern die Umsetzung zum 01.07.23 erfolgt, ebenfalls in 9c die Stufe 3 erhalten oder müsste ich den kompletten Juli noch „abgeschlossen“ haben? Ich möchte vermeiden, bei der Höhergruppierung in Stufe 2 komplett von vorne anzufangen zu müssen. Für mich wäre der Verlust von 2 Jahren in der Erfahrungsstufe 2 sehr ärgerlich, auch aus finanzieller Sicht macht es einen Unterschied, ob ich E 9c Stufe 2 oder 3 erhalte (ca. 270 € brutto).
Ansonsten würde bei unserem Personalamt die Bitte äußern, mich erst 4 Wochen später umzusetzen.

Vielen Dank schonmal.


ISN

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Antw:Höhergruppierung im Monat der neuen Stufenlaufzeit
« Antwort #1 am: 22.06.2023 12:16 »
Bei einem mittmonatigen Stufenaufstieg bekommst du das Entgelt zwar ab dem 1. des Monats, aber der Stufenaufstieg erfolgt nicht zum 1. des Monats, sondern taggenau nach Ablauf der Stufenlaufzeit. Um aus dieser Stufe höhergruppiert zu werden, darf die Höhergruppierung frühestens am Tag des Stufenaufstiegs stattfinden.