Autor Thema: In Elternzeit steht keine Inflationsprämie zu  (Read 30303 times)

Iamlost

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Gerade gelesen bei verdide.. Das wäre schon ungerecht aber naja kann man nicht ändern

Erhalten auch Beschäftigte, die im Laufe des Jahres 2023 in Elternzeit gehen, das vereinbarte Inflationsausgleichsgeld?

Werdende Mütter erhalten das vereinbarte Inflationsausgleichsgeld bis 8 (max. 12) Wochen nach der Geburt des Kindes, vgl. §§ 3, 19 MuSchG. Für die weitere Elternzeit erfolgt keine weitere Zahlung. In die Tarifverhandlungen wurde eingebracht, dass für die Elternzeit, zumindest für die Zeit des Elterngeldbezugs, vgl. § 4 BEEG, ein Anspruch auf das Inflationsausgleichsgeld gegeben sein sollte. Dies wurde von den Arbeitgebern abgelehnt. Als Grund hierfür wurde genannt, dass dies der Systematik der Entgeltersatzleistung widerspricht.

EiTee

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Antw:In Elternzeit steht keine Inflationsprämie zu
« Antwort #1 am: 22.06.2023 13:40 »
Als Grund hierfür wurde genannt, dass dies der Systematik der Entgeltersatzleistung widerspricht.

Das ist so auch korrekt.

Des Weiteren zählt nicht, dass 2023 Elternzeit in Anspruch genommen wird sondern das Verhältnis am jeweiligen Stichtag.

Iamlost

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Antw:In Elternzeit steht keine Inflationsprämie zu
« Antwort #2 am: 22.06.2023 13:43 »
OK ich bin seit März in Elternzeit und ärgere mich gerade das mir das dann nicht zusteht oder verstehe ich das falsch?

EiTee

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Antw:In Elternzeit steht keine Inflationsprämie zu
« Antwort #3 am: 22.06.2023 14:41 »
Das ist korrekt.

McOldie

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Antw:In Elternzeit steht keine Inflationsprämie zu
« Antwort #4 am: 22.06.2023 15:35 »
OK ich bin seit März in Elternzeit und ärgere mich gerade das mir das dann nicht zusteht oder verstehe ich das falsch?

Wenn Du vor der Elternzeit in der Zeit vom 1.1.23 bis zum Beginn der Elternzeit im März einen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld bekommen hast und am 1.5.23 noch im Arbeitsverhältnis stehst (während der Elternzeit besteht das Arbeitsverhältnis weiter, es ruht lediglich) hast du Anspruch auf die Einmalzahlung.

CreepyJackalope

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Antw:In Elternzeit steht keine Inflationsprämie zu
« Antwort #5 am: 18.08.2023 08:16 »
Hallo,

weiß jemand sicher, wie es mit den monatlichen Prämienauszahlungen (220€ bei Vollzeit aussieht)? Der Elterngeldbezug endet ja seltenst zum letzten eines Monats sondern es erfolgt für einen Teil eines Monats Elterngeldbezug, für den anderen die Zahlung des Entgelts.

Steht in diesen Teilmonaten (geminderter) Inflationsausgleich zu? Hat hier jemand Erfahrungen?

Im Infoschreiben des BMI vom 24.04. sind folgende Textpassagen enthalten:

"Die monatlichen Sonderzahlungen erhalten Beschäftigte in den Monaten Juli 2023 bis Feb-
ruar 2024 (Bezugsmonate), sofern in dem jeweiligen Bezugsmonat ein Arbeitsverhältnis be-
steht und an mindestens einem Tag im Bezugsmonat Anspruch auf Entgelt bestanden hat
(§ 3 Absatz 1)."

Demnach würde es reichen, z.B. am letzten Tag eines Monats noch Entgelt zu beziehen, wenn am vorletzten der Elterngeldbezug endet.

Im Absatz zu Teilzeitkräften steht:
"Teilzeitbeschäftigte erhalten den Inflationsausgleich (Inflationsausgleich 2023 und monatliche
Sonderzahlungen) zeitanteilig in dem Umfang, der dem Anteil ihrer individuell vereinbarten
durchschnittlichen Arbeitszeit an der regelmäßigen Arbeitszeit vergleichbarer Vollzeitbeschäf-
tigter entspricht (§ 2 Absatz 2 Satz 3 sowie § 3 Absatz 2 Satz 3 TV Inflationsausgleich in Verbin-
dung mit § 24 Absatz 2 TVöD). Maßgeblich sind die jeweiligen Verhältnisse an folgenden Strich-
tagen:
• Inflationsausgleich 2023: 1. Mai 2023
• Monatliche Sonderzahlungen: am 1. Tag des jeweiligen Bezugsmonats"

Demnach wäre der 1. eines Bezugsmonats maßgebend, was unter Umständen hieße, dass man bei Elterngeldbezug am 1. des Monats keinen Inflationsausgleich bekäme, selbst wenn man ab dem 2. wieder reguläres Entgelt bekäme.


flip

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Antw:In Elternzeit steht keine Inflationsprämie zu
« Antwort #6 am: 18.08.2023 08:50 »
Kurz gesagt, wenn das Arbeitsverhältnis  aufgrund der Elternzeit ruht, besteht es am 1. eines Monats, z.b. in Vollzeit.
Kommt man dann beispielsweise am 30. des Monats aus der Elternzeit und hat dafür künftig 50% Teilzeit vereinbart,
stünde einem der Inflationsausgleich für den betreffenden Monat zu 100% zu.

CreepyJackalope

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Antw:In Elternzeit steht keine Inflationsprämie zu
« Antwort #7 am: 18.08.2023 10:14 »
Ok... Mein Arbeitgeber ist auf dem Standpunkt, dass mir gar nichts zusteht, da am 1. kein Anspruch auf Entgelt bestanden habe (Elterngeldbezug endete am 14. des gleichen Monats, seither wieder am Arbeiten)....

Fabian NRW

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Antw:In Elternzeit steht keine Inflationsprämie zu
« Antwort #8 am: 04.09.2023 15:21 »
Hallo zusammen!

Bei mir sieht das ebenso aus.
Ich bin vom 11.05-10.07.2023 in Elternzeit gewesen. Der 13. und 14. Monat, meine Frau hatte die vorherigen zwölf Monate genommen.
Mein Arbeitgeber hatte mir zuerst mit dem Juligehalt (anteilig) die 220 Euro Prämie ausgezahlt, haben diese aber nun mit dem Augustgehalt wieder abgezogen, da ich keinen Anspruch gehabt hätte. Ich hätte am 01.07.2023 im Dienst sein müssen, wäre ich ja aber wegen der Elternzeit nicht gewesen und daher hätte ich auch keinen Anspruch. Maßgebend sei hier der 01.07.2023 gewesen.

McOldie

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Antw:In Elternzeit steht keine Inflationsprämie zu
« Antwort #9 am: 04.09.2023 15:51 »
Hallo zusammen!

Bei mir sieht das ebenso aus.
Ich bin vom 11.05-10.07.2023 in Elternzeit gewesen. Der 13. und 14. Monat, meine Frau hatte die vorherigen zwölf Monate genommen.
Mein Arbeitgeber hatte mir zuerst mit dem Juligehalt (anteilig) die 220 Euro Prämie ausgezahlt, haben diese aber nun mit dem Augustgehalt wieder abgezogen, da ich keinen Anspruch gehabt hätte. Ich hätte am 01.07.2023 im Dienst sein müssen, wäre ich ja aber wegen der Elternzeit nicht gewesen und daher hätte ich auch keinen Anspruch. Maßgebend sei hier der 01.07.2023 gewesen.

Die Aussage des Arbeitgebers ist falsch. Da das Arbeitsverhältnis am 1. Juli besteht (es ruht lediglich) und für mindestens einen Tag im Juli Anspruch auf Entgelt bestand, besteht für Juli 23 ein Anspruch auf die Inflationsausgleichsprämie. Eine anteilige Kürzung dieser 220 Euro ist nur möglich, wenn es sich im Juli um eine Teilzeitbeschäftigung handelt. Eine Kürzung aus dem Grund, dass nicht für alle Tage im Juli kein Entgelt gezahlt wurde, ist nicht möglich.

Coach2002

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Antw:In Elternzeit steht keine Inflationsprämie zu
« Antwort #10 am: 07.09.2023 13:55 »
Hallo, ich habe genau das gleiche Problem. Gibt es ein Musterschreiben wie ich das Geld einfordern kann?

Badener

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Antw:In Elternzeit steht keine Inflationsprämie zu
« Antwort #11 am: 07.09.2023 14:03 »
Hab hier die gleiche Situation.

Die KAV sieht es aber so, dass am Monatsersten Entgeltanspruch bestanden haben muss. Da während der Elternzeit keiner besteht, gibts es keine Inflationsprämie.

Meiner Meinung nach kompletter Blödsinn, aber so sehen die das wohl.
Wäre interessant zu erfahren wie das beim Bund gehandhabt wird und was die Gewerkschaft dazu sagt.

Coach2002

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Antw:In Elternzeit steht keine Inflationsprämie zu
« Antwort #12 am: 07.09.2023 14:20 »
In meinen Augen hätte man ja dann den ganzen § anderst schreiben können. Sinngemäß wer am ersten eines Monats entgeltanspruch hat erhält die Inflationsprämie.... Einfach zu lesen und umzusetzen...

flip

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Antw:In Elternzeit steht keine Inflationsprämie zu
« Antwort #13 am: 07.09.2023 14:26 »
In meinen Augen hätte man ja dann den ganzen § anderst schreiben können. Sinngemäß wer am ersten eines Monats entgeltanspruch hat erhält die Inflationsprämie.... Einfach zu lesen und umzusetzen...
Die bestehende Regelung
"Wer mindestens an einem Tag eines Monats Entgeltanspruch hat erhält die Inflationsprämie."
ist genauso einfach zu verstehen und umzusetzen.

tina92

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Antw:In Elternzeit steht keine Inflationsprämie zu
« Antwort #14 am: 07.09.2023 15:43 »
OK ich bin seit März in Elternzeit und ärgere mich gerade das mir das dann nicht zusteht oder verstehe ich das falsch?

Wenn Du vor der Elternzeit in der Zeit vom 1.1.23 bis zum Beginn der Elternzeit im März einen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld bekommen hast und am 1.5.23 noch im Arbeitsverhältnis stehst (während der Elternzeit besteht das Arbeitsverhältnis weiter, es ruht lediglich) hast du Anspruch auf die Einmalzahlung.

Genauso ist es