Hallo,
weiß jemand sicher, wie es mit den monatlichen Prämienauszahlungen (220€ bei Vollzeit aussieht)? Der Elterngeldbezug endet ja seltenst zum letzten eines Monats sondern es erfolgt für einen Teil eines Monats Elterngeldbezug, für den anderen die Zahlung des Entgelts.
Steht in diesen Teilmonaten (geminderter) Inflationsausgleich zu? Hat hier jemand Erfahrungen?
Im Infoschreiben des BMI vom 24.04. sind folgende Textpassagen enthalten:
"Die monatlichen Sonderzahlungen erhalten Beschäftigte in den Monaten Juli 2023 bis Feb-
ruar 2024 (Bezugsmonate), sofern in dem jeweiligen Bezugsmonat ein Arbeitsverhältnis be-
steht und an mindestens einem Tag im Bezugsmonat Anspruch auf Entgelt bestanden hat
(§ 3 Absatz 1)."
Demnach würde es reichen, z.B. am letzten Tag eines Monats noch Entgelt zu beziehen, wenn am vorletzten der Elterngeldbezug endet.
Im Absatz zu Teilzeitkräften steht:
"Teilzeitbeschäftigte erhalten den Inflationsausgleich (Inflationsausgleich 2023 und monatliche
Sonderzahlungen) zeitanteilig in dem Umfang, der dem Anteil ihrer individuell vereinbarten
durchschnittlichen Arbeitszeit an der regelmäßigen Arbeitszeit vergleichbarer Vollzeitbeschäf-
tigter entspricht (§ 2 Absatz 2 Satz 3 sowie § 3 Absatz 2 Satz 3 TV Inflationsausgleich in Verbin-
dung mit § 24 Absatz 2 TVöD). Maßgeblich sind die jeweiligen Verhältnisse an folgenden Strich-
tagen:
• Inflationsausgleich 2023: 1. Mai 2023
• Monatliche Sonderzahlungen: am 1. Tag des jeweiligen Bezugsmonats"
Demnach wäre der 1. eines Bezugsmonats maßgebend, was unter Umständen hieße, dass man bei Elterngeldbezug am 1. des Monats keinen Inflationsausgleich bekäme, selbst wenn man ab dem 2. wieder reguläres Entgelt bekäme.