Autor Thema: Höhergruppierung  (Read 2218 times)

Smartie95

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Höhergruppierung
« am: 22.06.2023 21:01 »
Abteilung mit 2 Sachbearbeitern, alle Stellen sind in EG 9a bewertet. Neuer Kollege (Quereinsteiger aus anderer Abteilung) wird zwangsversetzt in unsere Abteilung und erhält direkt EG 9b. Hat keine höherwertigen Aufgaben oder mehr Arbeit als die Kollegen. Wie kann sowas sein? Können meine Kollegen und ich aufgrund dessen eine Höhergruppierung in EG 9b beantragen?

FearOfTheDuck

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Antw:Höhergruppierung
« Antwort #1 am: 22.06.2023 21:10 »
Antrag auf HG gibt es nicht. Insofern die übertragene Tätigkeit der 9b entspricht, solltet ihr den AG zur korrekten Auszahlung des Entgelts auffordern mit entsprechend wirksamer Geltendmachung. Fruchtet solches nicht, hilft die Eingruppierungsfeststellungsklage die Rechtsmeinung des AG zurecht zu rücken. Sofern er sich denn tatsächlich irrt.

Smartie95

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Antw:Höhergruppierung
« Antwort #2 am: 22.06.2023 21:43 »
Unsere Stellen entsprechen nicht EG 9b.
Ist mir ein Rätsel weshalb eine nicht annähernd ausgebildete Person mit wenig Berufserfahrung in diesem Bereich höher eingruppiert wird als der Rest. Ist sehr demotivierend.

Joe kommunal

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Antw:Höhergruppierung
« Antwort #3 am: 22.06.2023 23:35 »
Wo ist Dein Problem?

Wenn Dein Kollege "zwangsversetzt" (was soll das sein?) wurde, soll ihm auch noch der Lohn gekürzt werden?
Andernfalls bekommt er eben Schmerzensgeld, weil er bei Euch rumsitzen muss.

VG

FearOfTheDuck

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Antw:Höhergruppierung
« Antwort #4 am: 23.06.2023 07:31 »
Zumal auch die EG 9b für den Kollegen durchaus korrekt sein kann.

Tagelöhner

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Antw:Höhergruppierung
« Antwort #5 am: 23.06.2023 08:42 »
Da sich die Eingruppierung aus den auszuübenden Tätigkeiten und nicht den ausgeübten Tätigkeiten ergibt, kann ich an dem Sachverhalt tariflich erstmal nichts aussetzen. Fordert doch alle erstmal eine aktuelle Tätigkeitsdarstellung beim Arbeitgeber an und legt sie dann nebeneinander. Dann müsste der versetzte Kollege formal wahrscheinlich leicht andere Aufgaben haben.

Der Obelix

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Antw:Höhergruppierung
« Antwort #6 am: 23.06.2023 13:52 »
Oder der Arbeitgeber macht dann etwas und gruppiert den anderen Kollegen in die dann passende EG 9a ein und sorgt so für ein Prima Klima bei euch in der Abteilung.

Wird der Kollege sicher toll finden wenn ihr Euer Augenmerk drauf gerichtet habt, dass er nun ein geringeren Lohn bekommt.....

Ich würds sein lassen und mich ohne diese "Personalie" drauf konzentrieren mit Sachgründen die 9b zu erhalten.

FGL

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Antw:Höhergruppierung
« Antwort #7 am: 23.06.2023 14:10 »
Oder der Arbeitgeber macht dann etwas und gruppiert den anderen Kollegen in die dann passende EG 9a ein und sorgt so für ein Prima Klima bei euch in der Abteilung.
Die Eingruppierung ist kein Akt des Arbeitgebers. Sie findet aufgrund der tariflichen Regelungen automatisch statt.

Der Obelix

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Antw:Höhergruppierung
« Antwort #8 am: 23.06.2023 14:40 »
Oder der Arbeitgeber macht dann etwas und gruppiert den anderen Kollegen in die dann passende EG 9a ein und sorgt so für ein Prima Klima bei euch in der Abteilung.
Die Eingruppierung ist kein Akt des Arbeitgebers. Sie findet aufgrund der tariflichen Regelungen automatisch statt.

Automatisch:-)

also keiner muss etwas tun und morgens am Montag passiert etwas automatisch? das klingt gut!


FGL

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Antw:Höhergruppierung
« Antwort #9 am: 23.06.2023 14:46 »
also keiner muss etwas tun und morgens am Montag passiert etwas automatisch? das klingt gut!
Der Arbeitgeber muss Tätigkeit zur nicht nur vorübergehenden Ausübung übertragen. Das war's. Die Eingruppierung geschieht dann ohne weiteres Zutun aufgrund der tariflichen Regelungen automatisch.

MoinMoin

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Antw:Höhergruppierung
« Antwort #10 am: 23.06.2023 15:47 »
also keiner muss etwas tun und morgens am Montag passiert etwas automatisch? das klingt gut!
Der Arbeitgeber muss Tätigkeit zur nicht nur vorübergehenden Ausübung übertragen. Das war's. Die Eingruppierung geschieht dann ohne weiteres Zutun aufgrund der tariflichen Regelungen automatisch.
Die Eingruppierung erfolgt in der Tat vollautomatisch.
Aber damit man auch das korrekte Entgelt bekommt, da kann es unter Umständen notwendig werden, dass jemand was macht oder den AG davon in Kenntnis setzt dass man eine andere EG hat als vorher.