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Höhergruppierung
Tagelöhner:
Da sich die Eingruppierung aus den auszuübenden Tätigkeiten und nicht den ausgeübten Tätigkeiten ergibt, kann ich an dem Sachverhalt tariflich erstmal nichts aussetzen. Fordert doch alle erstmal eine aktuelle Tätigkeitsdarstellung beim Arbeitgeber an und legt sie dann nebeneinander. Dann müsste der versetzte Kollege formal wahrscheinlich leicht andere Aufgaben haben.
Der Obelix:
Oder der Arbeitgeber macht dann etwas und gruppiert den anderen Kollegen in die dann passende EG 9a ein und sorgt so für ein Prima Klima bei euch in der Abteilung.
Wird der Kollege sicher toll finden wenn ihr Euer Augenmerk drauf gerichtet habt, dass er nun ein geringeren Lohn bekommt.....
Ich würds sein lassen und mich ohne diese "Personalie" drauf konzentrieren mit Sachgründen die 9b zu erhalten.
FGL:
--- Zitat von: Der Obelix am 23.06.2023 13:52 ---Oder der Arbeitgeber macht dann etwas und gruppiert den anderen Kollegen in die dann passende EG 9a ein und sorgt so für ein Prima Klima bei euch in der Abteilung.
--- End quote ---
Die Eingruppierung ist kein Akt des Arbeitgebers. Sie findet aufgrund der tariflichen Regelungen automatisch statt.
Der Obelix:
--- Zitat von: FGL am 23.06.2023 14:10 ---
--- Zitat von: Der Obelix am 23.06.2023 13:52 ---Oder der Arbeitgeber macht dann etwas und gruppiert den anderen Kollegen in die dann passende EG 9a ein und sorgt so für ein Prima Klima bei euch in der Abteilung.
--- End quote ---
Die Eingruppierung ist kein Akt des Arbeitgebers. Sie findet aufgrund der tariflichen Regelungen automatisch statt.
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Automatisch:-)
also keiner muss etwas tun und morgens am Montag passiert etwas automatisch? das klingt gut!
FGL:
--- Zitat von: Der Obelix am 23.06.2023 14:40 ---also keiner muss etwas tun und morgens am Montag passiert etwas automatisch? das klingt gut!
--- End quote ---
Der Arbeitgeber muss Tätigkeit zur nicht nur vorübergehenden Ausübung übertragen. Das war's. Die Eingruppierung geschieht dann ohne weiteres Zutun aufgrund der tariflichen Regelungen automatisch.
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