Moin zusammen,
ich bin Verwaltungsangestellter und in EG 6 eingruppiert. Jetzt fange ich demnächst eine andere Ausbildung beim gleichen öffentlichen Arbeitgeber an, in einem sog. öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis. Ich möchte jedoch noch weiter 7 - 8 Stunden die Woche in meinem alten Job weiterarbeiten um mein Ausbildungsgehalt aufzustocken. Da hat mein Arbeitgeber prinzipiell auch nichts dagegen. Nun kommt aber das Problem.
Einerseits soll mein bestehendes Arbeitsverhältnis beurlaubt werden für die Zeit der Ausbildung, weil nach deren Aussage zwei Hauptarbeitsverhältnisse (Definition hiernach von Stundenanzahl unabhängig) nicht möglich wären. Sodann soll ein neuer Arbeitsvertrag als Nebentätigkeitsvertrag geschlossen werden, der mir sodann einen Stundenlohn nach EG 6 ausbezahlt. Jedoch soll ich weder Urlaub, noch Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall oder Sonderzahlung etc. in der Nebentätigkeit erhalten, nur innerhalb des öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnisses. Es soll also eine Abrechnung nur anhand tatsächlich erbrachter Stundenleistung erfolgen und keine Arbeitnehmerrechte aus dem TV-L oder Bundesgesetze wie dem BUrlG gewährt werden. Die Tätigkeit soll aber stets an einem festen Tag in der Woche zu einer festen Zeit erbracht werden.
Irgendwie klingt das für mich nicht ganz okay, was meint ihr?