Liebes Forum,
ich habe versucht, mich durch alle Beiträge zum Themen Kündigung zu lesen, bitte aber nicht fündig geworden.
Meine Arbeitgeberin vertritt die Auffassung, dass ich mein unbefristetes TV-L-Beschäftigungsverhältnis mit einer Beschäftigungszeit von mehr als 6 Monaten und weniger als 12 Monaten nur mit einer vierwöchigen Frist zum Monatsende zum Quartalsende kündigen kann, Ich lese §34 so, dass das Quartalsende erst für die Fristen ab einem Jahr wirkt und ich zum Monatsende unabhängig vom Quartal kündigen kann.
Vielleicht kann jemand für mich Licht ins Dunkle bringen.