Beamte und Soldaten > Beamte Hessen

Entlassung als Beamtin und dann Angestelltenverhältnis

<< < (2/3) > >>

MoinMoin:
Beim Wechsel in das Angestelltenverhältnis, kann der AG dir deine gesamten beruflichen Zeiten anerkennen, so dass du in Stufe 6 einsteigen kannst, sofern du es forderst und der AG es machen will.

Eukalyptus:
Recherchiere auch mal zum Thema "Altersgeld", wenn es denn schon zur Entlassung kommt.

Sanni:
Danke. Mit dem Thema „Altersgeld“ habe ich mich auch schon beschäftigt.

LG

FGL:

--- Zitat von: Sanni am 25.06.2023 13:55 ---Ich versteh nur nicht wieso man nicht den Einzelfall anschaut, sondern das pauschal ablehnt.
--- End quote ---
Ich habe jetzt nicht herausgelesen, dass man sich den Einzelfall nicht angesehen hätte. Dies ist bei der Ermessensentscheidung über den Versetzungsantrag immer zu tun. Dass die dienstlichen Belange überwiegen, ist nicht auszuschließen. Wie die Abwägung vorgenommen wurde, muss sich ja aus der Begründung der Ablehnung ergeben. Sollte die Entscheidung ermessensfehlerhaft sein, wäre das der Angriffspunkt. Aber: Du hast nur Anspruch auf eine ermessensfehlerfreie Entscheidung. Ein Anspruch auf Versetzung kann sich nur bei einer Ermessensreduzierung auf Null ergeben. 

clarion:
Hallo,

und was ist mit der Fürsorgepflicht? Und was hat der bisherige Dienstherr davon, wenn Sanni sich entlassen lässt? Dann wäre sie/er auch weg.

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

[*] Previous page

Go to full version