Moin,
Zu Beamtenfragen sinnvollerweise das entsprechende Unterforum nutzen. Deshalb hier nur die Frage zur Einstellung als Tarif-Beschäftigte:
Hier gibt es zwei Begriffe, die eine Rolle spielen: Einschlägige bzw. förderliche Berufserfahrung. Einschlägige Berufserfahrung liegt dabei vor, wenn die übertragene Tätigkeit i.W. ohne Änderung fortgesetzt wird. (Ob dies der Fall ist, kann man aus der Schilderung nicht entnehmen. Dazu müsste sowohl die bisherige als auch die angestrebte Tätigkeit beschrieben werden.) Liegt einschlägige Berufserfahrung im Umfang von mindestens einem, aber nicht drei Jahren vor, so ist eine Einstellung in Stufe 2, liegt eine einschlägige Berufserfahrung im Umfang von mindestens drei Jahren vor, so ist eine Einstellung in Stufe 3 der jeweiligen Entgeltgruppe dein gutes Recht. Davon abweichend kann der Arbeitgeber jegliche Zeiten beruflicher Tätigkeit als förderlich anerkennen, was dann auch in eine höhere Stufe führen kann. Wichtig ist aber, dass dies aber entgegen der Betrachtung einschlägiger Berufserfahrung eine Kann-, keine Muss-Regelung ist.