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[SN] Beförderung bei Lehrern - Fachleiter A13 mit AZ?
PoloG:
Hallo,
mir geht es um folgenden Fall:
Eine bisher im Bereich Berufsschule/Berufliches Gymnasium als TV-L Angestellte Lehrerin wird in Sachsen zum 1.3.2019 zur Beamtin auf Probe ernannt. Zum 1.3.2020 erfolgt nach der überdurchschnittlich guten Probezeitbeurteilung die verbeamtung auf Lebenszeit.
Zum 1.12.2019 wurde nach erfolgreichem Bewerbungsverfahren die Stelle als Fachleiterin (bis zur A 14) mit ihr besetzt. Auf Nachfrage wurde ihr dann mitgeteilt, dass zunächste das Amt A 13 mit amtszulage durchlaufen werden muss, bevor die Beförderung nach A 14 erfolgen kann.
Zum 1.8.2023 wird die Stelle der stellvertetenden Scchulleiterin (bis A 15) mit ihr besetzt.
Meine Fragen dazu:
Aus welcher Vorschrift geht hervor, dass nach A13 noch die AZ durchlaufen werden muss, ehe die Beförderung erfolgen kann?
Kann die Beförderung nach A14 mit Antritt der Stelle als stellv. Schulleiterin erfolgen? Oder ist hier ggf. wieder eine Wartezeit/Regelbeurteilungsrunde einzuplanen?
Gibt es an Schulen Regelbeurteilungen aller 3 Jahre? Bei mir war gerade erst wieder eine, die davor 2019 (Ich bin LG 2.1).
Danke und viele Grüße
PoloG:
Aus der Fußnote 5 geht hervor:
Nach Maßgabe des Haushaltsplans können Planstellen mit einer Amtszulage nach Anlage 7 ausgestattet werden.
Die amtszulagen gibt es bei uns meines Wissens nach nicht, hier geht es gleich von A 13 nach A 14.
Ist das üblich so?
EiTee:
--- Zitat von: PoloG am 26.06.2023 14:28 ---Aus welcher Vorschrift geht hervor, dass nach A13 noch die AZ durchlaufen werden muss, ehe die Beförderung erfolgen kann?
--- End quote ---
Die Frage sollte dem Dienstherrn gestellt werden. Die Antwort wird sicherlich nicht gefunden.
Des Weiteren gibt es keinen Anspruch auf Beförderung, womit die Person auch ewig in A13 verweilen kann.
Fragmon:
--- Zitat von: PoloG am 26.06.2023 14:28 ---Hallo,
mir geht es um folgenden Fall:
Eine bisher im Bereich Berufsschule/Berufliches Gymnasium als TV-L Angestellte Lehrerin wird in Sachsen zum 1.3.2019 zur Beamtin auf Probe ernannt. Zum 1.3.2020 erfolgt nach der überdurchschnittlich guten Probezeitbeurteilung die verbeamtung auf Lebenszeit.
Zum 1.12.2019 wurde nach erfolgreichem Bewerbungsverfahren die Stelle als Fachleiterin (bis zur A 14) mit ihr besetzt. Auf Nachfrage wurde ihr dann mitgeteilt, dass zunächste das Amt A 13 mit amtszulage durchlaufen werden muss, bevor die Beförderung nach A 14 erfolgen kann.
Zum 1.8.2023 wird die Stelle der stellvertetenden Scchulleiterin (bis A 15) mit ihr besetzt.
Meine Fragen dazu:
Aus welcher Vorschrift geht hervor, dass nach A13 noch die AZ durchlaufen werden muss, ehe die Beförderung erfolgen kann?
Kann die Beförderung nach A14 mit Antritt der Stelle als stellv. Schulleiterin erfolgen? Oder ist hier ggf. wieder eine Wartezeit/Regelbeurteilungsrunde einzuplanen?
Gibt es an Schulen Regelbeurteilungen aller 3 Jahre? Bei mir war gerade erst wieder eine, die davor 2019 (Ich bin LG 2.1).
Danke und viele Grüße
--- End quote ---
1. Es gibt in Sachsen mir keine Bekannte Regelung, jedoch kann der Dienstherr bezüglich der Beförderung eigene Regelungen treffen. Jedes Ressort hat dies meist in Beförderungsgrundsätzen verschriftlicht. Diese könntest du dir ggf. über deinen Personalrat versorgen. Wie diese Aussehen lässt sich Anhand der Beantwortung dieser Kleinen Anfrage einsehen (DRUCKSACHE 6/14876). Zum damaligen Zeitpunkt waren seitens des SMK noch keine eigenen Grundsätze vorhanden.
2. Grundsätzlich ist selbst bei höherwertigen Dienstposten eine Mindestwartezeit von einem Jahr nach Beförderung zu durchlaufen. Einige Ressorts legen jedoch fest, dass die jeweilige Beurteilung (welche für eine Beförderung) nach einer Beförderung verbraucht ist. Somit wird aufgrund des Dreijahresrhythmus eine Beförderungszeit von drei Jahren schnell zur Normalität. Ob das im SMK ebenfalls so gehandhabt wird, kann man auch nur über den ÖPR oder das Landesamt für Schule und Bildung in Erfahrung bringen.
3. Die Beurteilung erfolgt wie bereits genannt im Dreijahresrhythmus. Grundsätzlich erfolgt die Beurteilung der LG 2.2 in Sachsen zum Stichtag 31.05.2023.
https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/1185-Saechsische-Beurteilungsverordnung
https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/18916-VwV-Beurteilung-Beamte-Schuldienst
Angelsaxe:
Planstelle bedeutet ja nicht gleich Beförderung. Gibt es der Haushalt her? Spricht man denn nicht darüber, wenn solche Stellenbesetzungen durchgeführt werden?
Ich fand meine Vorgesetzen diesbezüglich bislang nahezu aufdringlich. :o
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