Autor Thema: Anerkennung förderlicher Zeiten bei Wechsel von TVöD in TV-L  (Read 1155 times)

Nerostar

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Hallo!

Können förderliche Zeiten aus der Berufserfahrung, welche man im Rahmen der TVöD Tätigkeit (Aktuell kurz vor Stufe 3 in S14 TVöD) erlangt hat, in das AV des TV-L übernommen werden? Die Stelle ist mit einer E12 bewertet. Die neue Tätigkeit umfasst auch Kinderschutzangelegenheiten.

Organisator

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Es können alle beruflichen Zeiten als förderlich betrachtet und auf die Stufen angerechnet werden, wenn es denn der neue Arbeitgeber so möchte. Dies wäre vor Vertragsabschluss zu verhandeln.

Nerostar

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Es können alle beruflichen Zeiten als förderlich betrachtet und auf die Stufen angerechnet werden, wenn es denn der neue Arbeitgeber so möchte. Dies wäre vor Vertragsabschluss zu verhandeln.

Danke für die Antwort.

Also macht es m.M.n. am meisten Sinn, diese Frage nach dem Vorstellungsgespräch bei Kenntnis des Stellenzuschlages anzusprechen?

MoinMoin

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leider können förderliche Zeiten nur anerkannt werden, wenn es zur Deckung des Personalbedarfs notwendig ist.
D.h. i.A. dass du diese Anerkennung zur Bedingung machst.
Daher muss das vor Vertragsabschluß geregelt sein.
Wenn du es nach dem VG und der Zusage einforderst, dann hätte der AG den Nachteil, dass er im VG nicht im Gremium abklären kann, ob man deine Zeiten als förderlich anerkennen kann/will.
Wenn es also einen Mitbewerber gibt, dann würde der AG sicherlich so oder so dir sagen: Sorry wir geben nur Stufe x, wenn sie nicht wollen, dann kommt Kandidat #2

Auch müsste uU der PR danach nochmal über deine Einstellung zu den geänderten Bedingungen in die Mitbestimmung.

Meiner Meinung nach hat man bessere Karten, wenn man klar kommuniziert im VG, dass man erwartet, dass man förderliche Zeiten anerkannt bekommt.


E15TVL

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Also macht es m.M.n. am meisten Sinn, diese Frage nach dem Vorstellungsgespräch bei Kenntnis des Stellenzuschlages anzusprechen?
Meiner Meinung nach hat man bessere Karten, wenn man klar kommuniziert im VG, dass man erwartet, dass man förderliche Zeiten anerkannt bekommt.
Ist denke ich Geschmackssache. Wenn du den Job unbedingt willst und ggf. auch mit Stufe 1 einstiegen würdest, würde ich das Thema "Stufen" im VG noch nicht ansprechen oder zumindest noch nicht verhandeln . Wenn sich der AG dann für dich entschieden hat, dann würde ich in die Stufenverhandlung einstiegen. Da du wahrscheinlich eh nur auf max. Stufe 3 abzielst, dürfte das auch kein all so großer Kampf werden.

Nerostar

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Zitat
Ist denke ich Geschmackssache. Wenn du den Job unbedingt willst und ggf. auch mit Stufe 1 einstiegen würdest, würde ich das Thema "Stufen" im VG noch nicht ansprechen oder zumindest noch nicht verhandeln . Wenn sich der AG dann für dich entschieden hat, dann würde ich in die Stufenverhandlung einstiegen. Da du wahrscheinlich eh nur auf max. Stufe 3 abzielst, dürfte das auch kein all so großer Kampf werden.

Also ich möchte die Stelle unbedingt. Im Notfall würde ich sogar mit Stufe 1 starten, obwohl das schon ein starker Abfall des monatlichen Entgeltes wäre. Und die VBL knallt ja auch noch rein.  8) Optimalerweise würde ich es bei Stellenzuschlag schaffen, auf Stufe 3 zu verhandeln. Obwohl die 3 Jahre Berufserfahrung im TVöD noch nicht ganz voll sind.

MoinMoin

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Also entweder du hast X Jahre einschlägige Berufserfahrung oder nicht. Und damit kommst du Kraft der Tarifautomatik in die Stufe 2 oder 3,da gibt es nichts zu verhandeln, höchstens zu "erklären".
Wenn du noch keine 3 Jahre voll hast an beruflicher Tätigkeiten, dann kannst du auch keine förderlichen Zeiten haben, die zur Stufe 3 führen.

Nerostar

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Also entweder du hast X Jahre einschlägige Berufserfahrung oder nicht. Und damit kommst du Kraft der Tarifautomatik in die Stufe 2 oder 3,da gibt es nichts zu verhandeln, höchstens zu "erklären".
Wenn du noch keine 3 Jahre voll hast an beruflicher Tätigkeiten, dann kannst du auch keine förderlichen Zeiten haben, die zur Stufe 3 führen.

Ich habe vorher als Lehrkraft gearbeitet, somit wären es über 3 Jahre. Aber woher weiß ich, ob es als einschlägige Berufserfahrung anerkannt wird? Es wird meiner Meinung nach dem Sektor Bildung und Soziales zugeordnet.

E15TVL

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"Einschlägige Berufserfahrung" liegt vor, wenn die frühere Tätigkeit im Wesentlichen unverändert fortgesetzt wird. Eine solche muss auch nicht anerkannt werden, sie ist. Nur weil Tätigkeiten in ein und demselben "Sektor" liegen, sind sie noch lange nicht "einschlägig". IT'ler fallen damit auch häufig auf die Nase. Sind die Tätigkeiten nicht einschlägig, können sie aber "förderliche Zeiten" sein und müssen vor Vertragsabschluss verhandelt werden.

MoinMoin

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Also entweder du hast X Jahre einschlägige Berufserfahrung oder nicht. Und damit kommst du Kraft der Tarifautomatik in die Stufe 2 oder 3,da gibt es nichts zu verhandeln, höchstens zu "erklären".
Wenn du noch keine 3 Jahre voll hast an beruflicher Tätigkeiten, dann kannst du auch keine förderlichen Zeiten haben, die zur Stufe 3 führen.

Ich habe vorher als Lehrkraft gearbeitet, somit wären es über 3 Jahre. Aber woher weiß ich, ob es als einschlägige Berufserfahrung anerkannt wird? Es wird meiner Meinung nach dem Sektor Bildung und Soziales zugeordnet.
"Eine einschlägige Berufserfahrung setzt voraus, dass du bereits eine für das Stellenprofil relevante, längere berufliche Tätigkeit vorweisen kannst. "

https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/tvoed-office-professional/entgelt-34222-einschlaegige-berufserfahrung-entgeltgruppen-2-bis-15-vka_idesk_PI13994_HI14982509.html

Das gilt halt zu klären oder im Zweifel, wenn man unterschiedlicher Meinung ist, könnte ein Gericht (im Nachgang nach Ende der Probezeit) das klären.