Bitte beachten, wenn Du vor 31.03. kündigst ist evtl das "Weihnachtsgeld" ganz oder teilweise zurückzuzahlen.
Und wenn Du nach dem 30.06. Kündigst hättest Du den gesamten Jahresurlaub.
Wo steht denn, dass das Weihnachtsgeld (Jahressonderzahlung) zurückzuzahlen ist, wenn man vor dem 31.3. des Folgejahres ausscheidet? Dies war einmal zu Zeiten des BAT. Bei einem Ausscheiden nach dem 1.12. bleibt das Weihnachtsgeld erhalten.
Auch die Aussage zum Urlaub ist so nicht richtig. Dies gilt nur für den gesetzlichen Urlaubsanspruch nach dem BUrlG (= 24 Werktage bzw. 20 Arbeitstage). Für den tariflichen Urlaub gilt die Zwölftelungsreglung. Dieses bedeutet, dass erst nach 9 Beschäftigungsmonaten im Jahr, der tarifliche Urlaub den gesetzlichen Urlaub überschreitet.
Ich empfehle daher, sich vorher schlau zu machen und dann zu antworten.