Autor Thema: Beiträge auszahlen lassen  (Read 1184 times)

NurNeFrage

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Beiträge auszahlen lassen
« am: 27.06.2023 08:21 »
Hallo Forum,

ich bin verunsichert, weil ich hier immer wieder lese, dass manche Personaler sich nicht so gut auskennen.

Arbeitsverhältnis war im TVöD Kommune vom 1.11.2022 bis 30.6.2023 (8 Monate)
Beiträge wurden an den Kommunalen Versorgungsverband Brandenburg gezahlt.
Aussage von Personal: Beiträge kann man sich nicht vor Rentenbeginn auszahlen lassen.

Da ein Wechsel in die Privatwirtschaft vorliegt und keine Rückkehr in den öD geplant ist soll das Geld auch nicht da (unverzinst) rumliegen...

Kann man sich die Beiträge auszahlen lassen oder nicht? Die Wartezeit von 60 Monaten ist ja bei weitem nicht erfüllt.

Danke und einen schönen Tag noch.

Schmitti

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Antw:Beiträge auszahlen lassen
« Antwort #1 am: 27.06.2023 08:58 »
Der Personaler könnte mal nach "Kommunalen Versorgungsverband Brandenburg" googlen, dort auf "Anträge / Formulare" gehen, und sich dort "Eine Beitragserstattung bei nicht erfüllter Wartezeit" anschauen.

Oder im folgenden Rundschreiben (pdf) folgendes lesen:

Zitat
Gemäß § 42 Absatz 2 Satzung des KVBbg – ZVK – können beitragsfrei Versicherte, die die Wartezeit
nicht erfüllt haben, die Erstattung der von ihnen getragenen Beiträge beantragen. Der Antrag gilt für alle
von den Versicherten selbst getragenen Beiträge und kann nicht widerrufen werden. Rechte aus der
Versicherung für Zeiten, für die Beiträge erstattet werden, erlöschen mit der Antragstellung. Die Beiträge
werden ohne Zinsen erstattet.
Beiträge im Sinne dieser Vorschrift sind die für die Zeit nach dem 31. Dezember 1998 entrichtete
Eigenbeteiligung der Beschäftigten an der Umlage.
Der Arbeitnehmerbeitrag am Zusatzbeitrag ist nicht erstattungsfähig, da für die sich aus dem Ar-
beitnehmerbeitrag ergebenen Anwartschaftsanteile die sofortige Unverfallbarkeit eintritt (§ 1b Absatz 5
BetrAVG). Eine Gewährung der aus dem Arbeitnehmerbeitrag am Zusatzbeitrag resultierenden Ren-
tenleistung kann erst bei Nachweis des Bezugs einer gesetzlichen Rente erfolgen.

NurNeFrage

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Antw:Beiträge auszahlen lassen
« Antwort #2 am: 27.06.2023 10:38 »
Danke für die Antwort!

Genau so habe ich das auch verstanden.  :)

VG