Hallo Forum,
ich bin verunsichert, weil ich hier immer wieder lese, dass manche Personaler sich nicht so gut auskennen.
Arbeitsverhältnis war im TVöD Kommune vom 1.11.2022 bis 30.6.2023 (8 Monate)
Beiträge wurden an den Kommunalen Versorgungsverband Brandenburg gezahlt.
Aussage von Personal: Beiträge kann man sich nicht vor Rentenbeginn auszahlen lassen.
Da ein Wechsel in die Privatwirtschaft vorliegt und keine Rückkehr in den öD geplant ist soll das Geld auch nicht da (unverzinst) rumliegen...
Kann man sich die Beiträge auszahlen lassen oder nicht? Die Wartezeit von 60 Monaten ist ja bei weitem nicht erfüllt.
Danke und einen schönen Tag noch.