Dem Träger ist aufgefallen, dass wir für S11b im stationären Bereich keine Sozialarbeitenden mehr bekommen. Daher haben sie sich nun nach langer Diskussion auf eine Neubewertung eingelassen, die nun die S12 ergeben hat. Das Datum hat der Träger willkürlich festgelegt.
Ein Irrtum ist es nicht, sondern lediglich eine Neubewertung, um dem Fachkräftemangel entgegen zu wirken.
Entweder ist es vorher ein Irrtum gewesen oder sie irren sich jetzt bewusst um mehr zu zahlen.
Wenn es vorher ein Irrtum war, dann ist die Laufzeit ab Einstellung zurück zu rechnen also bleibt gleich, dass könnte man dann einklagen.
Wenn sie sich aber bewusst jetzt irren und somit euch eine 12 zahlen wollen, obwohl es nur eine 11b ist, dann ist so eine Klage schnell ein Bumerang, da das Gericht (sofern die Klage nicht sehr geschickt gemacht wird) feststellen könnte, dass die Stufenlaufzeit weiterläuft, weil eben kein Irrtum vorliegt und ihr weiterhin in der 11b seit und nicht in die 12 kommt.
Unser Problem ist tatsächlich, dass nun alle Stufenlaufzeiten neu laufen sollen, was für den ein oder anderen ein Verlust von 4-5 Jahren ergeben würde.
Derjenige für den es eine Verlust an Geld ist, der kann dann ja auf durchlaufende Stufenlaufzeit oder korrekte Eingruppierung in der S11b klagen.
Das bei einer Höhergruppierung (so interpretiert der AG es wohl bewusst falsch) die Stufenlaufzeit bei Null anfängt, ist halt so.
Also sollen diejenigen, die nicht diesen "Verlust" von Stufenlaufzeiten akzeptieren will doch dem Ag mitteilen, dass nicht der Höhergruppierung zum 1.4. zugestimmt wird und man in der S11b bleiben will.