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[BW] Entlassung mittlerer Dienst

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Ndsftw:
Steuerklasse IV mit Steuerklasse III vergleichen, das ist der klassische Beweis, dass man nicht mitreden sollte.

Ich vermute mal, er wird in A14 Stufe 4 sein und (wie ich) Krirchensteuerpflichtig sein. Dann kommt man in Steuerklasse IV auf den genannten Betrag. Steuerklasse III zu vergleichen ist im übrigen ohnehin Humbug

DerBeamte925:
Genau, A14, Stufe 4 Lk4.  Meine Frau ist in A13 Stufe 5 bei 80%. Da lohnt sich 3/5 nicht.

Aber um beim Thema zu bleiben.
Ich kann den Frust von vielen sehr gut verstehen.

Ich wollte mit meinem Beitrag aufzeigen, das "draußen" auch nicht alles Gold ist was glänzt. Im Endeffekt gibt es so viele Argumente dafür und dagegen. Eine wirkliche Lösung, was jetzt besser ist kann nur schwer getroffen werden und ist Einzelfall abhängig.
Ich wünsche alles Gute für den weiteren Weg



CK7985:

--- Zitat von: Tivaa am 28.06.2023 10:36 ---Hallo,

bei mir steht die Entscheidung auch in Kürze an, allerdings 'nur' mit dem Wechsel von Beamtin zu TV-L.
Mir wurde bisher zugesagt, dass für die Dauer der Probezeit Sonderurlaub mit Wegfall der Bezüge gewährt wird.

Vielleicht hilft der § 31 AzUFO da in BW weiter.

--- End quote ---

Warum tut man sich denn sowas an?

Neuling2016:

--- Zitat von: Ndsftw am 21.07.2023 08:38 ---Steuerklasse IV mit Steuerklasse III vergleichen, das ist der klassische Beweis, dass man nicht mitreden sollte.

Ich vermute mal, er wird in A14 Stufe 4 sein und (wie ich) Krirchensteuerpflichtig sein. Dann kommt man in Steuerklasse IV auf den genannten Betrag. Steuerklasse III zu vergleichen ist im übrigen ohnehin Humbug

--- End quote ---

Ob und wo ich mitreden möchte, entscheide ich noch selbst.
 Danke.

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