Autor Thema: Wechsel Entgeltgruppe E9c (4) in S12  (Read 1874 times)

Oskar22

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Wechsel Entgeltgruppe E9c (4) in S12
« am: 28.06.2023 09:00 »
Hallo Zusammen,

mein Arbeitgeber beabsichtigt mich von der Entgeltgruppe E9c (Stufe 4) in die Entgeltgruppe SuE Tarif S 12 umzuwandeln.
Dies soll ohne meine Zustimmung erfolgen.

Ist das rechtlich möglich?
Welche Vor- und Nachteile hat so ein Wechsel?
Laut den Entgelttabellen ist der Bruttolohn dann geringer.

Vielen Dank für Eure Rückmeldungen

MoinMoin

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Antw:Wechsel Entgeltgruppe E9c (4) in S12
« Antwort #1 am: 28.06.2023 09:02 »
Tätigkeitsänderungen, die eine Änderung der Eingruppierung zur Folge haben, sind nur einvernehmlich möglich.

Oskar22

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Antw:Wechsel Entgeltgruppe E9c (4) in S12
« Antwort #2 am: 28.06.2023 09:32 »
Es gab keine Tätigkeitsänderung. Ich hatte mir die Stelle vor fünf Jahren bewerten lassen, mit dem Ergebnis der E9c. Die Personalleitung ist der Ansicht, dass die Änderung in die S12 keine Zustimmung meinerseits bedarf.

Thomber

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Antw:Wechsel Entgeltgruppe E9c (4) in S12
« Antwort #3 am: 28.06.2023 09:48 »
Die Gehaltshöhe und der Tarif ändern sich. Abgesehen von der Frage, warum man Deine Tätigkeit in einen anderen Tarif schieben möchte, denn das könnte ja auch zukünftige Vor-/Nachteile haben, sind beide Änderungen ja Arbeitsvertragsänderungen und die sind von beiden Vertragsparteien abzunicken.

MrBurnz

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Antw:Wechsel Entgeltgruppe E9c (4) in S12
« Antwort #4 am: 28.06.2023 10:23 »
Hallo Zusammen,

mein Arbeitgeber beabsichtigt mich von der Entgeltgruppe E9c (Stufe 4) in die Entgeltgruppe SuE Tarif S 12 umzuwandeln.
Dies soll ohne meine Zustimmung erfolgen.

Ist das rechtlich möglich?
Welche Vor- und Nachteile hat so ein Wechsel?
Laut den Entgelttabellen ist der Bruttolohn dann geringer.

Vielen Dank für Eure Rückmeldungen

Kannst du kurz begründen wie du darauf kommst dass der Bruttolohn geringer sein soll?

Dpunkt

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Antw:Wechsel Entgeltgruppe E9c (4) in S12
« Antwort #5 am: 28.06.2023 10:25 »
@Oskar

Bist du "gelernter Sozialarbeiter" also Studium Soziale Arbeit oder Ähnliches? Oder bist du "gelernter Verwaltungsmensch" - Ausbildung, B2 oder Verwaltungsstudium?

Bei uns gibt es auch solche Zwitterstellen die von den Tätigkeiten dem allgmeinen Teil der Enteltordnung oder den speziellen Teil dem SUE zugeordnet werden können - Beispiel Amtsvormundschaften.

Oskar22

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Antw:Wechsel Entgeltgruppe E9c (4) in S12
« Antwort #6 am: 28.06.2023 10:29 »
@MrBurnz

laut der Entgelttabelle ist der Bruttolohn niedriger

Oskar22

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Antw:Wechsel Entgeltgruppe E9c (4) in S12
« Antwort #7 am: 28.06.2023 10:30 »
@DPunkt

ich bin Sozialarbeiter

FearOfTheDuck

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Antw:Wechsel Entgeltgruppe E9c (4) in S12
« Antwort #8 am: 28.06.2023 10:38 »
Hallo Zusammen,

mein Arbeitgeber beabsichtigt mich von der Entgeltgruppe E9c (Stufe 4) in die Entgeltgruppe SuE Tarif S 12 umzuwandeln.
Dies soll ohne meine Zustimmung erfolgen.

Ist das rechtlich möglich?
Welche Vor- und Nachteile hat so ein Wechsel?
Laut den Entgelttabellen ist der Bruttolohn dann geringer.

Vielen Dank für Eure Rückmeldungen

Kannst du kurz begründen wie du darauf kommst dass der Bruttolohn geringer sein soll?


Vielleicht, weil es fast in jeder Stufe so ist?

S 12   3351.74   3593.37   3909.61   4189.61   4536.30   4682.97
E 9c   3390.37   3640.83   3913.20   4206.69   4522.19   4748.36

Dpunkt

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Antw:Wechsel Entgeltgruppe E9c (4) in S12
« Antwort #9 am: 28.06.2023 10:41 »
@Oskar

Dann gehörst du wohl in die S12.

Oskar22

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Antw:Wechsel Entgeltgruppe E9c (4) in S12
« Antwort #10 am: 28.06.2023 10:46 »
@Dpunkt

ich dachte die übertragenen Aufgaben und Tätigkeiten begründen die Eingruppierung


Herbert Meyer

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Antw:Wechsel Entgeltgruppe E9c (4) in S12
« Antwort #11 am: 28.06.2023 11:32 »
@Dpunkt

ich dachte die übertragenen Aufgaben und Tätigkeiten begründen die Eingruppierung

Das ist korrekt. Seit dem Weggang einiger kundiger - wenn auch unhöflicher - Nutzer tendiert das vertretene Fachwissen leider gen 0 und wirklich fundierte Aussagen sind nur noch per Suchfunktion im Archiv zu finden.

Bernstein

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Antw:Wechsel Entgeltgruppe E9c (4) in S12
« Antwort #12 am: 28.06.2023 11:37 »
@DPunkt

ich bin Sozialarbeiter

Sind dir auch diesbezüglich Tätigkeiten dauerhaft übertragen worden?

MrBurnz

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Antw:Wechsel Entgeltgruppe E9c (4) in S12
« Antwort #13 am: 28.06.2023 11:51 »
Hallo Zusammen,

mein Arbeitgeber beabsichtigt mich von der Entgeltgruppe E9c (Stufe 4) in die Entgeltgruppe SuE Tarif S 12 umzuwandeln.
Dies soll ohne meine Zustimmung erfolgen.

Ist das rechtlich möglich?
Welche Vor- und Nachteile hat so ein Wechsel?
Laut den Entgelttabellen ist der Bruttolohn dann geringer.

Vielen Dank für Eure Rückmeldungen

Kannst du kurz begründen wie du darauf kommst dass der Bruttolohn geringer sein soll?


Vielleicht, weil es fast in jeder Stufe so ist?

S 12   3351.74   3593.37   3909.61   4189.61   4536.30   4682.97
E 9c   3390.37   3640.83   3913.20   4206.69   4522.19   4748.36

Ups, mein Fehler. Bin beim googlen auf die 2024 Tabelle gestoßen

MoinMoin

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Antw:Wechsel Entgeltgruppe E9c (4) in S12
« Antwort #14 am: 28.06.2023 11:52 »
Es gab keine Tätigkeitsänderung. Ich hatte mir die Stelle vor fünf Jahren bewerten lassen, mit dem Ergebnis der E9c. Die Personalleitung ist der Ansicht, dass die Änderung in die S12 keine Zustimmung meinerseits bedarf.
Also ist der AG der neuen Rechtsmeinung, dass du vor 5 Jahren Tätigkeiten übertragen bekommen hast, die zu der S12 führen?
Und er korrigiert seine, seiner Meinung nach fehlerhafte Rechtsmeinung die er jetzt 5 Jahre lang hatte?
Dann ist es korrekt, dass es dazu keine Zustimmung bedarf, dann wurdest du "nur" 5 Jahre falsch bezahlt.