Autor Thema: Altersteilzeit  (Read 3445 times)

Lotte

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Altersteilzeit
« am: 28.06.2023 09:37 »
Hallo zusammen,


Ist Altersteilzeit im öffentlichen Dienst 2023 noch möglich?
Durch Wegfall der (bundes-) tariflichen Regelung ist zunächst die sog. Geschäftsgrundlage für einen solchen Altersteilzeitvertrag, sofern er sich auf die Regelungen zum TV FlexAZ stützt, weggefallen. Der Arbeitgeber kann aber für den Zeitraum ab 1. Januar 2023 individualrechtlich eine Altersteilzeit ermöglichen.

Wie wird es denn bei euch gehandhabt. Gibt es keine Möglichkeit mehr in Altersteilzeit zu gehen selbst wenn der Arbeitgeber es wollte?

Vielen lieben Dank für eure Hilfe und Antworten

Bernstein

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Antw:Altersteilzeit
« Antwort #1 am: 28.06.2023 09:40 »
Grundsätzlich ist der Abschluss einer Dienstvereinbarung über die Altersteilzeit nach dem Altersteilzeitgesetz möglich.

Umlauf

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Antw:Altersteilzeit
« Antwort #2 am: 28.06.2023 09:42 »
Ich denke, es wird meistens so wie hier sein.
Es gibt einfach keine neue Möglichkeit. Ist auch dem Mangel der Fachkräfte zu zurechnen bzw. der erfolglosen Nachbesetzung.

Flowerpowerkiki

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Antw:Altersteilzeit
« Antwort #3 am: 28.06.2023 18:30 »
Wir haben von unserem KAV ein Rundschreiben bekommen unter welchen Voraussetzungen Altersteilzeit weiter gemacht werden kann (Altersteilzeitgesetz, im Blockmodell maximal 3 Jahre usw).
Ob es bei uns angewandt wird, ist gerade in Diskussion

Maggus

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Antw:Altersteilzeit
« Antwort #4 am: 29.06.2023 09:48 »
Wir haben von unserem KAV ein Rundschreiben bekommen unter welchen Voraussetzungen Altersteilzeit weiter gemacht werden kann (Altersteilzeitgesetz, im Blockmodell maximal 3 Jahre usw).
Ob es bei uns angewandt wird, ist gerade in Diskussion

Bei uns kam auch die Aussage auf, dass ATZ nach dem Gesetz nur für max. 3 Jahre im Blockmodell möglich sei.
Das stimmt m.E. so nicht. Im Blockmodell ist ATZ nach dem ATZ-Gesetz ab dem 55 Lebensjahr möglich - damit deutlich länger als 3 Jahre (§ 1 Abs. 1 AltTZG).
Nur wenn in einer ATZ-Regelung unterschiedliche wöchentliche Arbeitszeiten bzw. eine unterschiedliche Verteilung vereinbart werden, ist eine weitere Voraussetzung zu beachten (§ 2 Abs. 2 AltTZG). Dann ist eine 3 Jahresregelung zu beachten. 


Lotte

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Antw:Altersteilzeit
« Antwort #5 am: 05.07.2023 12:32 »
ok, danke für die Antworten. Falls es verlängert wird noch eine Frage

Mitarbeiter Geburtstag am 21.11.1962 hat Antrag auf Altersteilzeit gestellt und wird zum 1.9.2023 genehmigt.


Was passiert wenn eine Mitarbeiter Geburtstag  am 10.10.1961 einen Antrag zur Altersteilzeit zum 01.08.2023 einreicht.

Ist ist ja zu lesen, dass der Eingang keine Rolle spielt sondern das Alter.

Vielen lieben Dank